In seinem Bestreben „Golden Handshakes“ weniger attraktiv zu machen, hat der Gesetzgeber den Betriebsausgabenabzug für freiwillige Abfertigungen im Jahr 2014 stark eingeschränkt. Unglücklicherweise waren von dieser Änderung auch Sozialplanabfertigungen betroffen. Dies hat der VfGH nun als gleichheitswidrig erkannt und die betreffende Regelung als verfassungswidrig aufgehoben.