Nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Nova Iberomoldes erkennt das Bundesministerium für Finanzen an, dass bestimmte Umstrukturierungen in Österreich trotz Verwirklichung grunderwerbsteuerbarer Tatbestände nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen können. Welche praktischen Auswirkungen dies für Umstrukturierungen von Kapitalanteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften hat.