Neubestellung : Eiter neuer Finanzvorstand der Porr – guter Zeitpunkt?

Porr
© Paul Christian Jezek

Der Baukonzern Porr hat nun wieder einen Finanzvorstand. Der frühere Abschlussprüfer des Unternehmens, Klemens Eiter (51), wird die Nachfolge des ehemaligen CFO Andreas Sauer per 1. Mai antreten, wie die Porr am Freitag in einer Aussendung offiziell mitteilte.

Der Aufsichtsrat habe Eiter einstimmig zum Mitglied des Vorstands und zum neuen CFO bestellt. Der Finanzprofi bringe seine langjährige Erfahrung im Bausektor und seine umfangreiche Kapitalmarkt-Expertise mit an Bord.

Sauer hatte sein Mandat vergangenen Sommer "aus persönlichen Gründen" überraschend per Ende August zurückgelegt. Das war knapp davor, Mitte Juli, bekanntgegeben worden.

Eiter war bis zum Jahresabschluss 2019 für die BDO Austria als Abschlussprüfer der Porr tätig. Seine Abkühlphase dauerte bis April 2022. Konzernchef Karl-Heinz Strauss fungierte interimistisch auch als Finanzvorstand.

Einerseits, andererseits

Ob der Antrittszeitpunkt ein angenehmer ist, entscheidet die Sichtweise.

Einerseits ist die Porr zuletzt wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Unter dem Strich blieben im abgelaufenen Jahr 61,4 Mio. Euro Konzernergebnis, wie das Unternehmen Donnerstagfrüh bekanntgab. Im ersten Coronajahr 2020 waren noch Verluste in Höhe von 42,4 Mio. Euro verbucht worden.

Die Auftragsbücher sind mit einem Bestand von fast 7,8 Mrd. Euro voll - ein Zuwachs von 9,9 Prozent gegenüber 2020. Der Ordereingang legte um 8,6 Prozent auf 6,4 Mrd. Euro zu. "Das Marktumfeld war 2021 für die Baubranche kein einfaches, unter anderem war es geprägt durch Lieferengpässe und Kostensteigerungen", strich Konzernchef Karl-Heinz Strauss bei der Vorlage der Zahlen hervor.

Wesentlich gesteigert hat Österreichs zweitgrößter Baukonzern (hinter der Strabag) auch seine Produktionsleistung, die sich um 10,5 Prozent auf 5,7 Mrd. Euro erhöhte und damit auch über dem Niveau vor der Pandemie im Jahr 2019 lag. Der Umsatz vergrößerte sich um 11,5 Prozent auf 5,17 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Personalstand blieb 2021 mit 20.177 Beschäftigten stabil (2020: 20.193).

Strauss Karl-Heinz
"Marktumfeld war 2021 für die Baubranche kein einfaches" – Konzernchef Strauss - © Michael Hetzmannseder

Andererseits aber wurde erst Anfang des Monats endgültig bestätigt, dass der Baukonzern wegen illegaler Preisabsprachen die bisher höchste jemals verhängte Strafe von 62,35 Mio. Euro zahlen muss. Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte das Unternehmen beim Kartellgericht angezeigt. Das Urteil für das 2017 aufgeflogene Baukartell ist nun rechtskräftig, wie die BWB kürzlich bekanntgab. Die Porr hat ihre Schuld eingeräumt. Die Strafe im Ausmaß 45,37 Mio. Euro gegen die ebenfalls involvierte Strabag wurde bereits im Oktober bestätigt.

Bei der Strafzahlung der Porr handelt es sich um die bisher höchste in der Geschichte der BWB. In den Ermittlungen um das Baukartell hatten die Wettbewerbshüter im Juli 2021 auch schon gegen den Porr-Konkurrenten Strabag eine Geldbuße beim Kartellgericht beantragt. Der Antrag gegen die Porr folgte erst später.

Die Porr AG und einige ihrer Tochtergesellschaften waren an Preisabsprachen, Marktaufteilungen und Informationsaustausch mit Mitbewerbern in Bezug auf öffentliche und private Ausschreibungen im Bereich Hoch- und Tiefbau in Österreich beteiligt, wie die BWB erklärte. Der Baukonzern habe "ein umfassendes Anerkenntnis vor den Wettbewerbshütern abgegeben, in welchem sie ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erklärte und ihre Beteiligung an der Zuwiderhandlung eingeräumt" habe.

Maßgeblich für die Bemessung der Geldbuße seien neben dem Anerkenntnis auch die Kooperation der Porr (außerhalb des Kronzeugenprogramms) bei der Aufklärung sowie die weitreichenden Compliance-Maßnahmen, die unter anderem gesellschaftsrechtliche Entflechtungen im Bereich der Asphaltmischanlagen umfassten. Das Kartellgericht habe die von der BWB am 29. November 2021 gegen die Porr Group beantragte Geldbuße wegen Verstoßes gegen österreichisches und europäisches Kartellrecht mit Beschluss vom 17. Februar 2022 (26 Kt 5/21m) verhängt. (apa/red)