Steuertipps : Incoterms und die Steuer – nützliches Wissen entlang des Transports

incoterms auf Tafel geschrieben
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Incoterms steht für International Commercial Terms. Hierbei handelt es sich um weltweit anerkannte Konditionen, etwa zu Rechten und Pflichten von Käufer und Verkäufer bezüglich Versicherung, Transportdokumente, Zölle, Steuern und Verpackung. Es gibt verschiedene Klauseln zu verschiedenen Transportarten. Im internationalen Handel sind sie von großer Bedeutung.

Was manche übersehen könnten


Incoterms können zwar gewünschte Handelspraktiken in einer standardisierten Art und Weise beschreiben, enthalten jedoch keine Regelungen zum Eigentumsübergang der verkauften Waren. Die einzelnen Incoterms konkretisieren vor allem Pflichten wie etwa die Transportveranlassung, Versicherung der Waren, die Beschaffung von Frachtpapieren sowie Genehmigungen, und welche Partei die damit einhergehenden Kosten trägt.

Außerdem definieren die Incoterms, an welcher Stelle der Gefahrenübergang vom Verkäufer an den Käufer stattfindet und welche Partei insofern für Schäden oder den Untergang der Waren zu einem bestimmten Zeitpunkt verantwortlich ist.

Ein versteckter Stolperstein


Die Regelung zum Gefahrenübergang kann leicht mit der umsatzsteuerlichen Definition der Verschaffung der Verfügungsmacht verwechselt werden. Die Definition ist aber nicht zwingend deckungsgleich mit den verwendeten Incoterms.

Die zwischen zwei Parteien verwendeten Incoterms haben keine unmittelbare Auswirkung auf die umsatzsteuerliche Abwicklung einer Lieferung. Es gibt allenfalls eine Indizwirkung hinsichtlich der bekundeten Absichten in Zusammenhang mit
der Abwicklung von Transporten.

Was bedeutet das für EXW und FCA?


Bei „EXW“ handelt es sich um eine Abholklausel, bei „FCA“ um eine Absendeklausel. Ihre Verwendung bedeutet nicht automatisch, dass am genannten Übergabeort die Lieferung auch der Umsatzsteuer unterliegt. Dafür ist vielmehr der gesamte Warenweg zu beachten.

Auch bei einer Lieferung „DAP“ in ein Zwischenlager des Kunden ist der Liefervorgang für die Umsatzsteuer noch nicht automatisch beendet, sofern der Kunde die Waren in ein anderes Land weitertransportiert und dem Lieferanten dieser Weitertransport bekannt ist. Laut dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof kommt es auf einen kontinuierlichen Transportvorgang an, der aus umsatzsteuerlicher Sicht auch bei einer geteilten Beförderung zwischen zwei Unternehmern vorliegen kann.

Und wie ist das bei Reihengeschäften?

Bei Reihengeschäften wird ein Gegenstand zwischen mehreren Unternehmern verkauft und es liegt ein einheitlicher Transport vom ersten Unternehmer zum letzten in der Kette vor. In diesem Fall kann anhand der Incoterms abgeleitet werden, welcher Unternehmer in der Kette für den Transport zuständig ist. Sollte der Transport durch Incoterms und somit auch faktisch aufgeteilt werden, führt das oftmals zu ungewollten steuerlichen Verschiebungen und meist zu ungeplanten Registrierungsverpflichtungen. Die Verwendung von Incoterms sollte daher immer auch mit der umsatzsteuerlichen Brille betrachtet werden, um Überraschungen vorzubeugen.

Übersicht über Incoterms in Transport
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