Hintergrund : Warum Apple jetzt Steuerzahler wird: Die 10 wichtigsten Details

Von Andrej Sokolow und Alkimos Sartoros/dpa, APA, red

Jahrelang profitierte Apple aus Sicht der EU-Wettbewerbshüter von unrechtmäßigen Steuererleichterungen in Irland. Das Geld soll der US-Konzern nun nachbezahlen. Die EU-Kommission fordert von Apple eine beispiellose Steuernachzahlung von potenziell mehr als 13 Milliarden Euro.

Grund sind jahrelange Vereinbarungen mit der irischen Regierung, die für unzulässige Beihilfen erklärt wurden. Irland habe dem US-Computerriesen unzulässige Vergünstigungen gewährt, begründete EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Entscheidung in Brüssel.

Konkret: Der milliardenschwere iPhone-Produzent hat dem Urteil zufolge in Irland seit 1991 nur einen sehr viel geringeren Steuersatz als andere Unternehmen bezahlt. 2014 waren es nur noch minimale 0,005 Prozent.

Apple wickelt über Tochterfirmen in Irland, die dort bereits seit den 80er-Jahren angesiedelt wurden, große Teile seines internationalen Geschäfts ab.

Unter anderem läuft der Verkauf von Apple-Geräten in Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Indien über die irische Apple Sales International.

Außerdem ist die interne Verteilung der Geldströme so, dass von Irland aus über Jahre die Entwicklungskosten mitfinanziert wurden. Dadurch landet bei den Töchtern auch ein großer Teil der Milliardengewinne des gesamten Konzerns.

Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde bekam Apple besonders günstige Steuer-Konditionen in Irland, weil das Land den Konzern als Arbeitgeber gewinnen wollte. Apple habe deutlich weniger als den für alle geltenden Satz von 12,5 Prozent gezahlt.

So zahlte Apple etwa im Jahr 2014 für die Handelsfirma Apple Sales International nur 0,005 Prozent Körperschaftssteuer. Wie gesagt läuft unter anderem der Verkauf von Apple-Geräten in Europa, Afrika, dem Nahen Osten und Indien über diese Firma.

Die Kommission hebt hervor, dass ein Großteil der Gewinne nicht in Irland besteuert wurde, weil sie einem "Verwaltungssitz" zugewiesen worden seien - der nur auf Papier existiert habe.

Sie betont allerdings, dass dies nicht Gegenstand der Ermittlungen selbst gewesen sei. Dabei sei es nur um die Steuervergünstigungen gegangen, nicht um Apples Unternehmensstrukturen als solche.

Die EU-Kommission hat unter EU-Beihilferegelungen keine rechtliche Handhabe, um dagegen vorzugehen. Die Brüsseler Behörde betont jedoch, dass einzelne Staaten nun zumindest die Untersuchungsergebnisse einsehen könnten.

Sollten sie dabei zu dem Schluss kommen, dass Apple die Steuern eigentlich in ihrem jeweiligen Land, anstatt in Irland, hätte entrichten müssen, könnten sie ebenfalls Nachforderungen stellen.

Die erwartete Rückzahlung an Irland in Höhe von 13 Mrd. Euro würde sich dann gegebenenfalls reduzieren.

Der Konzern sitzt aktuell auf Geldreserven von gut 230 Mrd. Dollar (206 Mrd. Euro) und machte allein im vergangenen Quartal 7,8 Mrd. Dollar Gewinn.

Schwerer als die Rückzahlungen selbst dürfte die Entscheidung als symbolische Bürde Apple belasten.

Unerlaubte Beihilfen müssen zurückgezahlt werden. Deshalb wird Irland verpflichtet, die aus Sicht der Kommission ausstehenden Steuern von Apple einzuholen. Das Land vertritt jedoch die Auffassung, keine unerlaubten Steuerdeals ermöglicht zu haben.

Der Konzern betont, man habe sich stets an Gesetze gehalten und alle fälligen Steuern bezahlt. Deswegen will sich Apple gegen den Steuerbescheid wehren.

Es gibt weitere Fälle, in denen die Kommission Steuerdeals von Unternehmen in EU-Ländern für unzulässig erklärt hat. So hat die Behörde auch die Kaffeehauskette Starbucks in den Niederlanden und der Autokonzern Fiat Chrysler in Luxemburg angewiesen, Steuern nachzahlen zu müssen. Es geht um 20 bis 30 Mio. Euro.

Die Länder und Fiat Chrysler zogen gegen die Entscheidungen vor Gericht. Im Jänner forderte die Kommission zudem Belgien auf, sich rund 700 Mio. Euro an Steuervergünstigungen von mehr als 30 Unternehmen wie Anheuser-Busch oder BP zurückerstatten zu lassen.

Die Kommission ordnete 2015 an, dass der Energiekonzern EDF 1,37 Mrd. Dollar an Frankreich zurückzahlen müsse. Die ursprüngliche Entscheidung über einen Betrag von 889 Mio. Euro fiel noch im Jahr 2003. Danach folgten Gerichtsverfahren und 488 Mio. Euro Zinsen kamen dazu.

Das US-Finanzministerium kritisierte vergangene Woche die Vorgehensweise der Kommission ungewöhnlich scharf. Die Kommission führe sich wie eine übernationale Steuerbehörde auf und habe es zudem gezielt auf US-Firmen abgesehen, klagten die US-Vertreter. Washington prüfe weiter geeignete Gegenmaßnahmen, hieß es vage.

Jetzt hat in Washington der Sprecher des Weißen Hauses, Josh Earnest, die Kritik wiederholt. Es gebe gemeinsame Versuche der USA und der Europäer, die internationale Besteuerung fair zu gestalten. Diese Versuche würden durch "einseitige Ansätze" untergraben. Die Regierung von Präsident Barack Obama werde für die US-Unternehmen und ihre faire Behandlung im Ausland kämpfen.

Die Ministerien der USA haben nicht nur die Interessen der großen Konzerne, sondern auch die des eigenen Haushalts im Blick: Nachzahlungen in Europa senken auch Steuerlast für US-Konzerne zuhause. ////