Strafen : Strafen für Thyssenkrupp wegen Brandunglücks in Turin

Erstinstanzlich lag die Strafe für Espenhahn noch bei zehn Jahren Haft. Für die anderen Angeklagten wurden Haftstrafen bis zu sieben Jahren und sechs Monate verhängt. Das sind mildere Strafe als bei den bisherigen Prozessen. Die Angehörigen der Todesopfer protestierten im Gerichtssaal wegen der Strafmilderung. Espenhahns Verteidiger kündigten Rekurs beim Kassationsgericht, der dritten und letzten Instanz im italienischen Strafsystem, an. "Wir sind mit dem Urteil nicht zufrieden", sagten die Anwälte.

Das Kassationsgericht in Rom hatte im April 2014 die Strafen für die sechs angeklagten Manager annulliert. Der Prozess musste daraufhin neu aufgerollt werden. Die Strafen gegen die Manager seien zu hoch, urteilten die Kassationsrichter damals.

Leere Feuerlöscher

Die sieben Arbeiter starben an Verbrennungen, die sie durch eine Explosion am 6. Dezember 2007 erlitten hatten. Laut Zeugenaussagen waren die Feuerlöscher leer und das Notruftelefon funktionierte nicht. Sechs der Opfer rangen bis zu drei Wochen lang mit dem Tod. Im März 2008 wurde das Werk bei Turin geschlossen.

Die Familien der Opfer werfen Thyssenkrupp vor, nach der Entscheidung über die bevorstehende Schließung notwendige Reparaturen unterlassen und damit einen Unfall herbeigeführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, das Risiko eines Brandes "bewusst in Kauf genommen" zu haben. ThyssenKrupp sprach von einer "Verkettung unglücklicher Umstände".

Der Werksbrand hatte zu Demonstrationen für verbesserte Arbeitsbedingungen geführt und in Italien für großes Aufsehen gesorgt. Noch nie waren für Arbeitsunfälle so hohe Strafen verhängt worden. Angehörige der Opfer reagierten empört auf den Beschluss des Kassationsgerichts, das Verfahren neu aufzurollen. (apa)