EuGH-Klage : Spendenbegünstigung: EU-rechtswidrig?

Mit dem Steuerreformgesetz 2009 (BGBl I 2009/26) wurde gewissen in 3 4a Abs. 1 EStG genannten Zuwendungen an in Österreich ansässige Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben die steuerliche Abzugsfähigkeit zuerkannt. Aufgrund dieses Österreich-Bezugs der Spendenbegünstigung hat die EU-Kommission am 8.1.2010, C-10/10 Österreich wegen Verstoßes gegen die EG-rechtlich gebotenen Diskriminierungsverbote beim EuGH geklagt. Die österreichische Seite rechtfertigt diese Regelung damit, dass es sich dabei um eine zulässige sachliche Einschränkung der Spendenbegünstigung handle, die den Staat von seiner ihn sonst zufallenden Finanzierungsverpflichtung entlaste. Das sei auch aus dem EuGH-Urteil v. 14.9.2006, C-386/04 „Centro di Musicologia Walter Stauffer abzuleiten. Sollte die EU-Kommission Recht behalten, hätte das weitreichende Folgen. Dann wird wohl zu erwarten sein, dass das BMF die erst seit 2009 wirksame Begünstigung wieder überdenkt.