Hintergrund : Sockel, Anreiz, Bonus - so addieren sich die Löhne der VW-Chefs

Die Vorstände von Volkswagen verdienen Millionen - für das Jahr 2014 schüttete das Unternehmen knapp 70 Mio. Euro an das Top-Management aus. Spitzenverdiener war der frühere Konzernchef Martin Winterkorn mit knapp 15,9 Mio. Euro. "Die Höhe der Vorstandsvergütung soll im nationalen und internationalen Vergleich angemessen und attraktiv sein", heißt es im Geschäftsbericht 2014.

Die Höhe der Bezahlung wird jedes Jahr neu berechnet und hängt von vielen Faktoren ab. Kriterien sind etwa die persönlichen Aufgaben, die persönliche Leistung, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Letztlich bestehen die Gehälter aus vier Komponenten:

FIXER SOCKEL: In den Grundbetrag fließen Vergütungen für die Übernahme von weiteren Ämtern im Konzern, Sachzuwendungen und andere Leistungen wie Dienstwagen ein. Der feste Sockel ist im Verhältnis zu den variablen Gehaltsbestandteilen gering und vertraglich fixiert.

LANGFRISTIGER ANREIZ: Der Long Term Incentive (LTI) liegt meist über dem Grundgehalt und ist erfolgsabhängig. Bezogen auf die vier Vorjahre fließen die Absatz- sowie Renditeentwicklung und die Zufriedenheit von Kunden sowie Mitarbeitern in die Berechnung ein. Der Aufsichtsrat legt die Höhe des LTI-Zielbetrags jedes Jahr neu fest. Wenn die tatsächlichen Werte höher ausfallen als angenommen, können sich Nachzahlungen ergeben.

BONI: Die zweite variable Kategorie sind die eigentlichen Boni. "Der Bonus honoriert eine positive Geschäftsentwicklung des Volkswagen-Konzerns", heißt es im Geschäftsbericht. Maßgeblich für den Bonus ist das operative Ergebnis der vorigen zwei Jahre. Boni fließen nur, wenn VW mindestens einen Betriebsgewinn von fünf Milliarden Euro verbucht.

RUHEGEHALT: Die Altersbezüge richten sich prozentual nach der Grundvergütung und wachsen mit der Dauer der Firmenzugehörigkeit. Allen Vorständen steht im Fall einer regulären Beendigung ihrer Tätigkeit ein Ruhegehalt inklusive Hinterbliebenen-Versorgung und für die Dauer des Ruhegehalts die Nutzung von Dienstwagen zu. Die Leistungen werden mit Vollendung des 63. Lebensjahres ausgezahlt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. (dpa/apa)