Es gibt aber noch mehr Gründe für heftiges Name-Dropping: Künftige Beteiligungen der ÖBAG müssen einen Prozess durchlaufen, der im Gesetz festgeschrieben steht: Die Übernahme von Engagements oder Finanzierungsverpflichtungen muss von einem Beteiligungskomitee abgesegnet werden, das bei der ÖBAG einzurichten ist. Dabei handelt es sich um ein fünf bis neunköpfiges Gremium, das vom Vorstand der ÖBAG mit Zustimmung des Präsidiums des ÖBAG-Aufsichtsrates ernannt wird. Dieses Beteiligungskomitee ist ein Novum, dessen Bestellung und Ausgestaltung noch unklar ist - gilt es doch, zuerst die Chefposition zu bestellen.
Der neue ÖBAG-General wird ein mächtiger Mann: Er übernimmt den Aufsichtsratsvorsitz in allen Beteiligungsunternehmen – wobei noch offen bleibt, ob dies kapazitätsmäßig zu bewältigen ist. Und er muss zum Motor jenes „aktiven Beteiligungsmanagements“ werden, das Finanzminister Hartmut Löger der ÖBAG verordnet hat.
Seit Sommer des Vorjahrs offenbaren sämtliche heimischen Wirtschaftsmedien, dass die Chef-Position für Thomas Schmid reserviert ist. Aktuell ist Schmid Generalsekretär des Finanzministeriums und Kabinettschef von Hartmut Löger in Personalunion. Davor war er im Presseteam von Karl-Heinz Grasser, Elisabeth Gehrer, Michael Spindelegger und schließlich Kabinettschef bei Hans-Jörg Schelling. Hartmut Löger hat den Doppelmagister (Rechtswissenschaften, Wirtschaft und Politikwissenschaft) in dieser Funktion übernommen. Schmid war bei der Ausgestaltung des neuen ÖBAG-Gesetzes tief involviert. Berufserfahrung außerhalb eines Ministeriums hat der gebürtige Tiroler keine.
>> Aktuelle Anmerkung: Der Tiroler Thomas Schmid wird Alleinvorstand der ÖBAG <<
Wenn Thomas Schmid die Position Ende März, Anfang April wirklich übernimmt, so ist seine Berufung eine österreichische Farce. Denn der Vorstandsposten der ÖBAG ist – so steht es im Gesetz – streng nach dem Stellenbesetzungsgesetz auszuschreiben. Für den neuen ÖBAG-Präsidenten Helmut Kern zählte es daher zu den ersten Aufgaben, den Ausschreibungsprozess anzuwerfen. Es gibt einen Nominierungsausschuss und es wurde ein Headhunter beauftragt. Die Bewerbungsfrist beträgt für alle Kandidaten einen Monat. Und dennoch scheint der lukrative Posten des ÖBAG-Chefs schon lange vergeben.
Der Verzicht auf einen ernsthaften Rekrutierungsprozess hat freilich seine Vorteile. Denn die Zeit drängt. Der vakante Posten der Aufsichtsratspräsidenten im Verbund muss bis 30. April besetzt werden. Bei der OMV bleibt noch etwas Luft: AR-Chef Peter Löscher wird sein Mandat erst bei der Hauptversammlung zurücklegen. Da hat der neue ÖBIB-Vorstand bis zum 14. Mai noch Spielraum.