Maßnahmen gegen die Coronakrise : Corona-Kurzarbeit: Neue Fristen für Verlängerung

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Mit 1. März konnten Unternehmen - auch rückwirkend - Corona-Kurzarbeit beantragen - vorerst für drei Monate. Daher läuft die erste Kurzarbeitsperiode je nach tatsächlichem Kurzarbeitsbeginn im Unternehmen in den nächsten Wochen aus. Besteht allerdings im Unternehmen Bedarf an einer Verlängerung der Kurzarbeit, so sieht die aktuelle Kurzarbeitsrichtlinie (KUA-Richtlinie) vor, dass vom Unternehmen eine Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase beantragt werden muss, inklusive einer neuen Sozialpartnervereinbarung.

Laut Wirtschaftskammer verhandelt nun über eine neue Sozialpartnervereinbarung für eine Verlängerung der Kurzarbeit über Ende Mai hinaus und empfiehlt Unternehmen deshalb, mit Verlängerungsanträgen für die Kurzarbeit noch zuzuwarten. Die Frist, wonach die Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase bekannt gegeben werden müsse, werde derzeit ausgesetzt, so die Informationen der WKO. Auch aus dem Arbeitsministerium heißt es: "Es gibt Gespräche, wie es mit der Kurzarbeit weitergeht." Eingebunden seien die Sozialpartner, die Bundesländer sowie Wirtschaftsforscher. Eine Entscheidung gebe es noch nicht.

Verlängerung der Kurzarbeit sehr wahrscheinlich

Die Corona-Kurzarbeit kann derzeit für drei Monate beantragt werden und einmalig um drei Monate verlängert werden. In den "Salzburger Nachrichten" wird ein Arbeitnehmervertreter folgendermaßen zitiert: "Alle gehen davon aus, dass es nach sechs Monaten weitergehen muss." Die Frage sei nur, mit welchem Kurzarbeitsmodell, für welche Branchen und bis wann. "Österreich" berichtete unter Berufung auf Sozialpartnerkreise, eine Verlängerung bis Jahresende sei mehr als wahrscheinlich.

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Die Opposition fordert geschlossen eine Verlängerung der Kurzarbeit. Die grüne Klubobfrau Sigrid Maurer schloss eine Ausdehnung der Maßnahme nicht aus. "Vorstellen kann man sich vieles", so Maurer. Derzeit sind etwa 1,3 Millionen Menschen in Kurzarbeit, zehn Milliarden Euro hat die Regierung bisher an Mitteln dafür bereitgestellt. Die Unternehmen bekommen die Unterstützung im Nachhinein, müssen die Gehälter also vorfinanzieren. Laut "SN" wurden bisher erst 0,1 Prozent, für die März-Abrechnungen, ausbezahlt.

Kurzarbeit als europaweite Alternative zu Kündigungen

Das Instrument der Kurzarbeit hat sich dabei in vielen Staaten Europas als Alternative zu Kündigungen etabliert. In der Coronakrise wurden für rund 50 Millionen Beschäftigte in der EU und der Schweiz Anträge gestellt, wie die gewerkschaftliche deutsche Hans-Böckler-Stiftung in einer Studie beschrieb.

Mit 10,1 Millionen Beschäftigten liegt Deutschland bei den absoluten Zahlen auf Platz zwei hinter Frankreich mit 11,3 Millionen Kurzarbeitern. Danach folgen mit Stand Ende April/Anfang Mai Italien mit 8,3 Millionen, Großbritannien mit 6,3 Millionen, Spanien mit vier Millionen, die Schweiz mit 1,9 Millionen und die Niederlande mit 1,7 Millionen Beschäftigungsverhältnissen. Die für Österreich offiziell genannten 1,3 Millionen kommen auch schon in der deutschen Studie vor.

Gemessen an der Beschäftigtenzahl wird Kurzarbeit aber am häufigsten in der Schweiz genutzt: Hier arbeiten 48,1 Prozent aller Beschäftigten kurz. Ähnlich hoch sind die Anteile in Frankreich und Italien. Auf dem deutschen Arbeitsmarkt beträgt der Anteil der Kurzarbeiter 26,9 Prozent und entspricht damit ziemlich genau dem Schnitt in der Europäischen Union. So gut wie keine Kurzarbeit gibt es hingegen in Polen und der Slowakei.

Die Lohnsubvention für den konjunkturellen Krisenfall ist in den Staaten sehr unterschiedlich ausgestaltet. Die maximale Bezugsdauer reicht von zwei Wochen in Rumänien bis zu 13 Monaten in Finnland. In Polen erhalten die Beschäftigten die Hälfte ihres ausgefallenen Entgelts, während in den Niederlanden bis zu 100 Prozent ausgeglichen werden. Die Forscher des Böckler-Instituts empfehlen mindestens 80 Prozent, eine starke Beteiligung der Arbeitnehmer an der Planung und einen Kündigungsschutz über die Zeit der Kurzarbeit hinaus. (red/apa/dpa)