Biomasse : Nachfolgeregelung für Einspeistarife bei Biomasseanlagen soll kommen

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Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat eine Nachfolgeregelung für die Einspeistarife von Biomasseanlagen auf den Weg gebracht. Der Antrag werde heute von ÖVP und FPÖ im Nationalrat eingebracht, teilte das Umweltministerium mit. Für den Beschluss ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig, die SPÖ sei zu Gesprächen eingeladen. Im Ausschuss wird das Thema nächste Woche behandelt.

"Mit dem eingebrachten Antrag in den Nationalrat wollen wir für den Erhalt von rund 50 Anlagen sorgen", erklärte Köstinger. "Wir wollen nun sicherstellen, dass diese Anlagen weiter betrieben werden können und nicht in existenzielle Schwierigkeiten geraten."

Konkret soll die neue Regelung Betreibern von Biomasse-Anlagen ermöglichen, einen neuen Antrag zu stellen, wenn ihr Einspeisetarif in den Jahren 2017 bis 2019 ausläuft. Diese Maßnahme soll den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen "Erneuerbaren Ausbau Gesetzes" (EAG) überbrücken. Das neue EAG soll in den kommenden Monaten erarbeitet werden und 2020 in Kraft treten, heißt es seitens des Ministeriums.

Die Kosten der Regelung belaufen sich den Angaben zufolge auf rund 50 Mio. Euro, abhängig vom Marktpreis und wie viele Anlagen einen Antrag auf Nachfolgetarif stellen. Im Gegenzug stellte Köstinger den Haushalten und Betrieben für nächstes Jahr eine Senkung der Ökostromkosten in Aussicht. (apa/red)