Bauindustrie : "Massive Vorwürfe": Ermittlungen in Wien gegen Strabag und Porr

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© Peter Martens

Das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung ermittelt gegen mehrere heimische Baufirmen, darunter die Branchengrößen Strabag und Porr. Grund für die Ermittlungen sind Vorwürfe von Preisabsprachen bei öffentlichen Aufträgen. Bei den Ermittlungen gibt es auch Hausdurchsuchungen. Die Behörden arbeiten im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Angeblich involviert sind 20 Firmen. Von diesen bekannt wurden bisher nur die Branchengrößen Strabag und Porr. Diese untersuchen die Vorwürfe intern und kooperieren mit den Behörden, wie sie betonten.

"Massive Vorwürfe im Raum"

Im Zusammenhang damit spricht Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) von "massiven Vorwürfen, die im Raum stehen". "Alle Fakten müssen jetzt auf den Tisch. Wir müssen solchen Methoden einen Riegel vorschieben", so der Politiker.

Sollten die jahrelangen Absprachen zwischen Baukonzernen tatsächlich den kolportierten Schaden von 100 Mio. Euro verursacht haben, "dann ist das Betrug an den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern in großem Stil", so Leichtfried gegenüber der APA. Man werde die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen. Auch die Asfinag prüfe den Sachverhalt, so der Minister.

Asfinag: Ein langer Zeitraum der Vorwürfe

Von einem Sprecher der Asfinag wiederum heiß es auf Anfrage, dass man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nichts zu den Vorwürfen sagen könne. "Wir wollen die Fakten auf den Tisch", sagte auch er. Dann könne man sich die Sachverhalte intern anschauen. Auch der Asfinag-Sprecher verwies auf den langen Zeitraum der Vorwürfe, die sich auf die Jahre von 2008 bis 2014 beziehen.

So soll es abgelaufen sein

Die Baufirmen haben angeblich untereinander abgesprochene Scheinangebote gelegt. Somit soll schon vorher klar gewesen sein, wer den einen oder anderen Auftrag erhält - und jene Firma, die den Auftrag nicht bekam, soll von derjenigen, die den Auftrag bekam, eine Abschlagszahlung erhalten haben.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

(apa/red)