Hintergrund : WTO als starker Hebel gegen Alleingänge der USA

US-Präsident Donald Trump hat Importzölle auf Stahl und Aluminium sowie Sonderzölle auf Importe aus China verhängt. Als Mitglied der Welthandelsorganisation WTO sind die USA aber nicht frei, ihre Importzölle nach Belieben festzusetzen. Und wenn sie es tun, stehen den Handelspartnern Gegenmaßnahmen offen. Dank multilateralem Abkommen kann auch der Wirtschaftsriese USA nicht willkürlich handeln.

USA könnten auf Absekung der Einfuhrsteuer auf Autos drängen

Die Höhe der aktuellen Zölle wurde im Wesentlichen 1995 bei der letzten Runde über Zollhöhen im Rahmen der Gründung der WTO bei der sogenannten "Uruguay--runde" der WTO-Vorläuferorganisation GATT fixiert, auch wenn es seither noch weitere Senkungen gegeben hat. Die Tarife, die seither in den USA gelten, haben die USA selber vorgeschlagen, sagte Susanne Schrott, Expertin für Handelspolitik in der WKÖ, im Gespräch mit der APA. In sensiblen Bereichen ließen sie die Zölle hoch, dort wo sie keinen Konkurrenzdruck sahen oder einfach ihre Konsumenten nicht belasten wollten, haben sie die Tarife gesenkt oder auf Null reduziert. So etwa bei Pkw.

Überhaupt sind Zölle beim Handel zwischen entwickelten Ländern kein sehr großes Thema mehr. Die Sätze im Handel zwischen EU und USA liegen bei vielen Produkten sehr eng beieinander: Über die Hälfte des EU-US Handels ist zollbefreit. Damit liegen die Durchschnittszölle für den gesamten Handel zwischen den beiden Märkten unter 2 Prozent, hat das DIHK kürzlich errechnet.

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Das wird manchmal angesichts spektakulärer Einzelbeispiele übersehen. Die US-Zölle für Eisenbahnwagen liegen bei 14 Prozent die EU hat hier nur 1,7 Prozent. Bei T-Shirts aus Baumwolle fallen in den USA 16,5 Prozent an, in der EU 12 Prozent., bei Pickups liegt der Zoll in den USA bei 20,5 Prozent, in Europa bi 14 Prozent. Bei Schuhen liegt der US-Zoll sogar bei 48 Prozent, hat das DIHK unlängst vorgerechnet.

Im Schnitt aber liegen sowohl bei Agrarprodukten als auch bei nicht-landwirtschaftlichen Produkten die Zölle in den USA und in der EU etwa auf gleichem Niveau, sagt Schrott. Dennoch zeichne sich ab, dass Trump von den Europäern eine Absenkung bei gewissen Produkten - zum Beispiel Autos - verlangen wird, wo die Europäer höher liegen als die Nordamerikaner.

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Das Problem für die EU dabei: Sollte man den Zoll auf Pkw tatsächlich absenken, müsste man dies für alle WTO-Mitglieder gleichermaßen tun, also auch für Importe aus Japan oder China. Die sogenannte "Meistbegünstigungsklausel" (Most favoured nation/MFN) verlangt, dass kein WTO-Mitglied bessergestellt werden darf als die anderen. Ausnahmen dazu gelten nur für rund 50 Entwicklungsländer oder im Rahmen bilateraler Handelsabkommen. Gäbe es also das in Österreich so hart bekämpfte Abkommen TTIP, dann wären bilaterale Sonderwege zwischen der EU und den USA möglich.

Dieses ganze Geflecht an Verpflichtungen und Einschränkungen lässt Aktionen wie die aktuelle des US-Präsidenten eigentlich nicht zu. "Normalerweise darf ich die Zölle nicht einfach so erhöhen, ich muss einen Rechtsgrund einführen", sagt Schrott. Trump habe es wohl für "besonders schlau" gehalten, dass er die nationale Sicherheit als Grund für die Zölle anführt, weil diese nicht in der WTO geregelt ist. "Da hat Trump wohl geglaubt, dass man machen kann, was man will. Aber das ist falsch", so die Handelsexpertin.

Denn die Regeln der WTO bestehen weiter und die Partnerländer nehmen den USA die Gefährdung der nationalen Sicherheit nicht ab. Sie stufen die neuen Abgaben als "Schutzmaßnahmen" (Safeguard) für die US-Wirtschaft ein. Und in so einem Fall ist vor der WTO eine Streitschlichtung vorgesehen. Es wird ein "Panel" einberufen, das feststellen kann, ob Handelsmaßnahmen gegen WTO-Regeln verstoßen. Schrott geht davon aus, dass die USA in so einem Panel verlieren würde - allerdings dauert es etwa zwei Jahre, bis ein Ergebnis vorliegt.

Denn Schutzmaßnahmen dürfen nach dem internationalen Handelsabkommen nur ergriffen werden - egal ob der Handel fair oder unfair ist - wenn die Importe aus irgendwelchen Gründen rapide ansteigen und die Wirtschaft gefährdet wird oder eine Gefährdung droht. Das müsste allerdings für alle mit Gegenmaßnahmen versehenen Produkte belegt werden, was bisher von den USA noch nicht einmal versucht wurde.

Aber auch die Argumentation Trumps, die US-Wirtschaft würde durch unfaire Handelspraktiken wie überhöhte Zölle, andere Handelsbeschränkungen oder übermäßige nationale Förderungen der Partnerländer benachteiligt, ruft wieder andere WTO-Verfahren auf den Plan. Im Rahmen eines geordneten Verfahrens könnten die USA gegen unfaire Förderungen "Gegen-Förderungen" einführen. Auch hier müsste aber erst nachgewiesen werden, dass es überhaupt solche unfairen Praktiken der Partnerländer gegeben hat.

Würden die USA hingegen Firmen übermäßig niedrige Preise (Dumping) vorwerfen, dann müssten sie in der WTO ein Anti-Dumping-Verfahren anstrengen, an dessen Ende eigene Abgaben stehen. Auch hier braucht es aber ein Verfahren.

"Trump könnte ja von einer NGO sein", vergleicht Schrott den Zugang des US-Präsidenten zu handelspolitischen Fragen mit der Kritik österreichischer Nichtregierungsorganisationen an Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA (EU-Kanada). Sie bezieht sich damit auf Trumps Aussagen, die nationalen Standards würden durch den internationalen Handel gesenkt, Arbeitsplätze gingen verloren oder die Demokratie sei gefährdet. Das widerspreche aber allem, was Volkswirte so sagen, wundert sich Schrott.

Wer so gegen internationalen Handel wettere, sollte sich einmal überlegen, was ein rein national hergestelltes Handy kosten würde - und was es dann für einen Funktionsumfang hätte.

(APA/red)