Coronahilfe : WKÖ-Industriesprecher Menz begrüßt Übergangsmodell der Kurzarbeit

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© WKÖ/Katharina Schiffl

Nach der heutigen politischen Einigung zwischen Bundesregierung und Sozialpartnern wird die Kurzarbeit mit zwei unterschiedlichen Modellen weitergeführt. Die neue Regelung schafft Rechts- und Planungssicherheit für betroffene Unternehmen. Besonders stark betroffene Branchen, die von massiven Umsatzeinbußen betroffen waren, können bis Ende des Jahres die „Corona-Kurzarbeit“ auf Grundlage der Phase IV weiter fortführen. Als besonders betroffene Branchen gelten Unternehmen, die entweder im Vergleich vom 3. Quartal 2019 zum 3. Quartal 2020 einen Umsatzrückgang von 50 Prozent und mehr aufweisen oder hinkünftig von einem behördlichen Lockdown betroffen sind. Für alle anderen Unternehmen wurde ein neues Übergangsmodell konzipiert, das eine Beihilfenhöhe von 85% der bisherigen Corona-Kurzarbeit vorsieht. Für beide Modelle wurde außerdem die Beibehaltung der Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent vereinbart.

Die Bundessparte Industrie begrüßt das Übergangsmodell

„Aus Sicht der Industrie besonders zu begrüßen ist, dass das Übergangsmodell bis Mitte 2022 gelten soll und die Unternehmen damit wertvolle und wichtige Rechts- und Planungssicherheit erhalten“, betont Sigi Menz, Obmann der Bundessparte Industrie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

„Mit diesem Übergangsmodell können all jene Industrieunternehmen, die nach wie vor zumindest mittelbar von Corona-Pandemie betroffen sind, etwa wegen Problemen mit Lieferketten von Vormaterialien, weiterhin ihre Arbeitsplätze sichern und notwendiges Know-how im Unternehmen halten“. Menz: „Die Kurzarbeit bleibt damit für die Industrie nach wie vor das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument zur Bewältigung der Corona-Krise“. (apa)

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