Abfallwirtschaft : WKÖ hofft auf weniger Aufwand bei der Verwaltung im Abfallrecht

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Die Novelle des heimischen Abfallwirtschaftsgesetzes, welche dieser Tage in Begutachtung gegangen ist, lässt Vertreter der Umwelt- und Energiebranche auf eine Verschlankung der Verwaltung hoffen. Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik WKÖ begrüßt vor allem dem geplanten Wegfall von Doppelgenehmigungen und die geplanten Vereinfachungen bei den Anlagegenehmigungen.

Wegfall von Doppelgenehmigungen soll "unsinnigen Aufwand für KMU" einsparen

In Zukunft soll laut der Novelle keine eigene Entsorgerberechtigung mehr nötig sein für Installateure, die alte Sanitäreinrichtungen gegen neue austauschen oder für Elektrohändler, die alte Gräte ihrer Kunden beim Kauf von Neugeräten zurücknehmen, heißt es bei der Wirtschaftskammer.

Der Wegfall solcher Doppelgenehmigungen "spart unsinnigen Aufwand bei KMU und Behörden und stärkt das Recycling in der Praxis durch zusätzliche Rückgabemöglichkeiten für Letztverbraucher", sagte Schwarzer. Bisher mussten Betriebe mir derartigem Geschäftsmodell eine normale Gewerbeberechtigung sowie zusätzlich eine Entsorgungsberechtigung vorweisen.

Keine zwei Genehmigungen für eine Anlage mehr

Darüber hinaus sollen laut der Novelle normale Gewerbebetriebe künftig nur mehr eine Anlagengenehmigung, nämlich jener nach der Gewerbeordnung, benötigen. "Es macht keinen Sinn, dass Teile der Anlage einer zweiten Genehmigung bedürfen", sagte Schwarzer laut Aussendung. Zudem werde die Zahl der Abfallbeauftragen in Unternehmen von zwei auf einen reduziert, was einer langjährigen Forderung der WKÖ entspreche. (apa/red)