Außenhandel : Van der Bellen will Ceta nicht unterschreiben

Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada vorerst nicht unterschreiben - er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wie dies auch andere Staaten machen. Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konform gehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.

Von der Regierung und im Parlament - mit Stimmen von ÖVP, FPÖ und Neos - ist das Abkommen bereits im Mai bzw. Juni verabschiedet worden. Mit Van der Bellens Unterschrift wäre Ceta in Österreich endgültig ratifiziert.

"Ich habe den Staatsvertrag zu Ceta, wie es meiner Aufgabe als Staatsoberhaupt entspricht, ausführlich und gewissenhaft geprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist mit einem Vorbehalt positiv ausgefallen. Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass Ceta mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen", erklärte das Staatsoberhaupt in einer Aussendung.

Vizekanzler Heinz-Christian Strache begrüßt die Entscheidung

Van der Bellen hatte zur Frage, ob er die Ratifikation aufschieben darf, ein Gutachten bei seinem verfassungsrechtlichen Berater, dem früheren Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), Ludwig Adamovich, eingeholt. Dieser kam zum Schluss, dass keine verfassungsrechtlichen Einwände bestehen.

Von Ceta-Gegner ist der Aufschub begrüßt worden, Befürworteter des Handelsabkommen aus Wirtschaft und Industrie erklärten, die Entscheidung des Präsidenten zu respektieren. Aus der Regierung kamen ebenfalls lobende Worte: "Das ist im Interesse Österreichs eine korrekte und vernünftige Vorgangsweise des Herrn Bundespräsidenten, die Anerkennung verdient", erklärte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ).

Massive Kritik in Österreich und in Europa

Das EU-Handelsabkommen mit Kanada stößt in Österreich auf breite Kritik, insbesondere bei Umweltschützern und Globalisierungsgegnern. Das Ende Jänner 2017 abgehaltene Volksbegehren gegen Ceta und andere Abkommen war von über 560.000 Österreichern unterschrieben worden. Teile der SPÖ und die FPÖ wie auch die Grünen und mehrere Nichtregierungsorganisationen (NGOs) hatten das Volksbegehren unterstützt.

Die Entscheidung des EuGH zu den Schiedsgerichten wird für spätestens nächstes Jahr erwartet. Weite Teile von Ceta sind bereits am 21. September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Das betrifft etwa den Abbau von Zöllen und anderen Handelshemmnissen. Die Sonderklagsrechte für Investoren werden jedoch erst nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses in allen 28 EU-Staaten wirksam. (apa/red)