Coronahilfen : Umsatz-Ausfallsersatz: Die wichtigsten Eckdaten

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Betriebe, die im neuen Lockdown schließen müssen, erhalten einen Ersatz für ihren Umsatzausfall. Es gibt 80 Prozent der Erlöse aus dem November des Vorjahres. Die Auszahlung soll rasch - noch im November - erfolgen, verspricht die Bundesregierung. Herangezogen werden dafür Daten der Finanzverwaltung, die Berechnung erfolgt automatisiert. Unternehmer beantragen den Umsatz-Ersatz über FinanzOnline.

Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen beläuft sich EU-Regeln folgend auf 800.000 Euro. Bestimmte Coronahilfen müssen gegengerechnet werden. Auch eine Kombination von Umsatz-Ersatz und Fixkosten-Zuschuss ist für betroffene Unternehmen möglich. Hier sind aber unterschiedliche Zeiträume heranzuziehen.

Das Finanzministerium rechnet mit Kosten von mehr als einer Milliarde Euro. Gedeckt werden diese aus dem COVID-Fonds. Eine neue Genehmigung durch die EU-Kommission für die Umsatz-Erstattung ist übrigens nicht nötig. Den entsprechenden Schutzschirm hat die Bundesregierung schon im Frühling in Brüssel notifiziert.

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Für Unternehmen, die nicht direkt vom Lockdown betroffen sind, verweist die Regierung auf Hilfen aus dem Fixkostenzuschuss (Finden Sie mehr dazu hier: Corona-Maßnahmen werden verlängert >> ). Die zweite Version dieser Hilfe ist allerdings bisher noch nicht gestartet, Wien und Brüssel müssen sich erst einigen. Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) pocht in seinem Streit mit der EU-Kommission weiterhin darauf, dass Entschädigungen nach Regeln einer Naturkatastrophe möglich sein müssten. Ist die Sache durch, soll der Fixkostenzuschuss 2 rückwirkend ab 16. September fließen, hieß es. (apa/red)

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