Bauindustrie : Strabag halbiert wegen Corona die Dividende für das Vorjahr

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Der Bauriese Strabag stutzt die Gewinnausschüttung für 2019 auf die Hälfte zurück. Die Dividende soll von 1,80 Euro auf 90 Cent je Aktie reduziert werden, teilte der Vorstand mit. Kurz zuvor hatte die Porr bekanntgegeben, angesichts der Corona-Pandemie gänzlich auf eine Ausschüttung zu verzichten. Beide Unternehmen nützen die von der Regierung angebotene Möglichkeit der Kurzarbeit.

Vorstand und Aufsichtsrat der Strabag schlagen der Hauptversammlung eine bedingte Auszahlung der gekürzten Dividende zum 30. November vor. Der Restbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Durch die Ausschüttung dürfen die liquiden Mittel des Bauriesen aber nicht unter 1 Mrd. Euro sinken, geht aus der entsprechenden aufschiebenden Bedingung hervor. Vor dem Hintergrund der Coronakrise soll den Konzernangaben zufolge sichergestellt werden, "dass auch die Auszahlung einer solcherart gekürzten Dividende die Liquidität der Gesellschaft nicht ungebührlich belastet".

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Um ein Zehntel geringere Bauleistung erwartet

Aus heutiger Sicht geht das Strabag-Management für das laufende Geschäftsjahr von einer um etwa 10 Prozent verringerten Leistung und einem "leicht abgeschwächten Ergebnis" aus. Für 2020 lasse sich jedoch "nach wie vor noch keine verlässliche Einschätzung" der Effekte der Coronavirus-Krise auf das Ergebnis und damit auf die angestrebte EBIT-Marge abgeben, hieß es aus dem Vorstand weiters.

Der Gewinnverwendungsvorschlag werde von den in einem Syndikat verbundenen Strabag-Kernaktionären - Raiffeisen / Uniqa, Rasperia Trading rund um den russischen Milliardär Oleg Deripaska sowie Haselsteiner-Gruppe - unterstützt.

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Bis zum 25. November 2020 wird die Strabag eine Bestätigung der Linzer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft KPMG Austria zur Gesamtsumme der liquiden Mittel zuzüglich vertraglich zugesagter, aber nicht ausgenutzter Kredite zum Stichtag 31. Oktober 2020 einholen und bekanntgeben, ob die oben angeführte Bedingung erfüllt ist. Sofern die aufschiebende Bedingung nicht eintritt, werde auch der auf die beschlossene Dividende entfallende Teil des Bilanzgewinns auf neue Rechnung vorgetragen. (apa/red)

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