Bauindustrie : Standortentwicklungsgesetz: Österreich kassiert Mahnung der EU

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© Peter Martens

Österreich hat wegen seines auch innerösterreichisch heftig debattierten Standortentwicklungsgesetzes im Oktober einen Mahnbrief aus Brüssel erhalten. Es droht eine EU-Vertragsverletzung. Die Replik aus Österreich mit in Summe 130 Punkten liegt vor. Vor allem auch zu einem zentralen Punkt: Der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für standortrelevante Großprojekte.

In dem Ende 2018 beschlossenen Gesetz ist festgehalten, dass Bauvorhaben bei besonderem öffentlichen Interesse beschleunigt bewilligt werden können. Das heißt, dass eine Behörde - bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird - nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann. Dadurch sah es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Namentlich ging die EU-Kommission in ihrem Mahnschreiben vom 11. Oktober 2019 davon aus, dass im Anwendungsbereich des Standortentwicklungsgesetzes nach Einlangen eines UVP-Antrags nach Ablauf von zwölf Monaten die Genehmigung für ein Projekt erteilt werden muss. Nach Ansicht der Republik Österreich jedoch kann dies dem Wortlaut der einschlägigen Gesetzesbestimmungen, aber auch aus den Ausführungen in den Erläuterungen nicht entnommen werden. Einen solchen Automatismus gebe es nicht.

Ein solcher angeblicher Genehmigungsautomatismus sei im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen, wird im Wirtschaftsministerium betont. Vielmehr sei die Behörde lediglich angehalten, nach Möglichkeit und ohne unnötigen Aufschub binnen zwölf Monaten zu entscheiden. Solche Entscheidungsfristen seien schon im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz von 1991 vorgesehen. Das Wirtschaftsministerium war in Kooperation mit dem Umweltressort federführend bei der inhaltlichen Vorbereitung der Antwort auf den Mahnbrief. Das Bundeskanzleramt hat die insgesamt rund 40-seitige offizielle Replik heute Mittwoch nach Brüssel übermittelt.

Die Republik sieht auch aus den zahlreichen weiteren von der EU-Kommission angeführten Einwänden keine ausreichenden Gründe für ein Vertragsverletzungsverfahren. In dem Schreiben wird die EU-Kommission jedenfalls ersucht, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen.

Die Bundesregierung in Wien hatte zwei Monate Zeit, auf die Beanstandungen aus Brüssel zu antworten, diese Frist endete heute Mittwoch. Beschlossen worden war das Gesetz, das heuer in Kraft getreten ist, von der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung und den NEOS.

Umweltverbände sehen das Gesetz in zentralen Punkten unverändert im Widerspruch zur europäischen Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch sie stießen sich an einer "Quasi-Genehmigungspflicht". (apa/red)