Infrastruktur : Standortentwicklungsgesetz kommt doch ohne Zeitlimits für UVP

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© Peter Martens

Das Standortentwicklungsgesetz kommt ohne den umstrittenen Automatismus. Der Mechanismus, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen nach 18 Monaten automatisch genehmigt werden, "wird in der ursprünglichen Form nicht drinnen sein", sagte ein Sprecher von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) auf APA-Anfrage. Er bestätigte damit einen Bericht der "Krone".

Ziel sei es, das abgeänderte Gesetz diesen Mittwoch im Ministerrat zu beschließen, so der Sprecher weiter. Es stünden bis dahin aber noch letzte Arbeiten an. Laut "Krone" sollen UVP-Verfahren, die zu lange dauern, zur nächsten Instanz wandern.

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Schramböck hatte bereits am Wochenende in einem Interview mit den "Oberösterreichischen Nachrichten" zum Inkrafttreten gesagt: "Geplant ist der 1.1.2019. Mir ist wichtig, dass künftig Fristen eingehalten werden, vor allem in der ersten Instanz müssen wir beschleunigen."

Der Plan der ÖVP-FPÖ-Regierung, die UVP-Verfahren großer Bauvorhaben durch einen Automatismus zu beschleunigen, war auf Widerstand bei Umweltschützern, Juristen und einigen Bundesländern gestoßen. (apa/red)