Coronavirus : SBO empfiehlt Aktionären für HV Stimmbindungserklärung

Der börsennotierte Ölfeldausrüster Schoeller Bleckmann Oilfield Equipment (SBO) empfiehlt seinen Aktionären sicherheitshalber, für die kommende Hauptversammlung anstelle einer persönlichen Teilnahme der unabhängigen Stimmrechtsvertreterin Oberhammer Rechtsanwälte GmbH eine weisungsgebundene Stimmrechtsvollmacht zu erteilen. Ob die für 23. April angesetzte HV stattfindet ist aber ungewiss.

Gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG dürfe das Justizministerium per Verordnung nähere Regelungen für die Abhaltung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften treffen. Details seien aber noch nicht bekannt, die SBO behalte sich daher vor, die HV kurzfristig abzusagen, teilte das Unternehmen heute Donnerstag mit. Klar sei aber, dass aus heutiger Sicht Gäste nicht zugelassen werden. Buffet werde es jedenfalls keines geben. Mit all diesen Vorbehalten lädt die SBO ihre Aktionäre für den 23. April zur HV in Ternitz ein. (apa/red)