Elektronik : Samsung: Konzernerbe Lee muss erneut ins Gefängnis

Dem südkoreanischen Technologiegiganten Samsung Electronics droht ein Machtvakuum. Vize-Verwaltungsratschef Lee Jae-yong wurde wegen Bestechung eines Mitarbeiters der ehemaligen Präsidentin Park Geun Hye zu einer zweieinhalbjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Richter des Seouler Obersten Gerichts befanden den Samsung-Erben der Bestechung, Unterschlagung und Verheimlichung von kriminellen Erträgen im Wert von etwa 8,6 Mrd. Won (6,4 Mio. Euro) für schuldig.

Der 52-Jährige Lee Jae-yong (alternative Schreibweise: Jay Y. Lee) war in dem Fall bereits 2017 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, kam jedoch nach einem Jahr frei. 2019 hatte der Oberste Gerichtshof eine Überprüfung angeordnet.

Schwieriger Zeitpunkt für Samsung

Für Samsung Electronics kommt die Haftstrafe, die sich wegen der bereits abgesessenen Zeit auf eineinhalb Jahre reduziert, zur Unzeit. Der Technologiekonzern, der neben Speicherchips und Smartphones auch Haushaltsgeräte herstellt, kämpft um seine Spitzenposition als Smartphone-Branchenführer und will von Lieferengpässen im Chipmarkt profitieren.

Lees Vater und Firmen-Patriarch Lee Kun Hee ist im Oktober gestorben. Durch die Haftstrafe wird es dem einzigen Sohn nicht möglich sein, weiterhin das Geschehen bei der Samsung-Gruppe zu kontrollieren und Einfluss auf die anstehende Restrukturierung des komplizierten Firmengerüsts aus mehr als 60 Tochtergesellschaften zu nehmen. Hinzu kommen Nachfolgedebatten rund um die Machtübergabe an Lee Jae-yongs Kinder sowie weitere Probleme. So musste Samsung-Electronics-Chairman Lee Sang Hoon wegen der Behinderung der Arbeit von Gewerkschaften ins Gefängnis.

Firmenpatriarch Lee Kun Hee im Vorjahr gestorben

Um Kritikern Wind aus den Segeln zu nehmen, hatte Lee Jae-yong auch einen unabhängigen Prüfungsausschuss eingesetzt. Allerdings habe dieser bisher noch nicht seine volle Wirkung entfaltet, urteilten die Richter. Die Samsung-Aktien fielen um 3,4 Prozent und damit so stark wie zuletzt vor fünf Monaten. (reuters/apa/red)