Logistik : OGH-Entscheid: 821 Euro brutto für Post-Praktikanten ausreichend

Die Arbeiterkammer Tirol hatte für eine Ferialpraktikantin die Gehaltsdifferenzen zum kollektivvertraglichen Mindestlohn eingeklagt, deren Entlohnung nur rund die Hälfte des Mindestlohnes eines Postzustellers betrug, weil der Praktikantenlohn nicht im KV geregelt ist. Der OGH hat jedoch argumentiert, dass Ferialarbeiten von Schülern und Studenten zwangsläufig kürzer und mit der Notwendigkeit einer gewissen Einschulung verbunden sind und man von einem dauernd im Arbeitsleben stehenden Arbeitnehmer in der Regel auch größere Effizienz erwarten darf. 40 Stunden die Woche arbeiten für 821,20 Euro brutto ist, so der OGH für Ferialpraktikanten der teilstaatlichen Post AG eine ausreichende Bezahlung obwohl angestellte Briefzusteller in Vollzeitbeschäftigung erhalten laut Arbeiterkammer Tirol ein Mindestentgelt von 1.501,81 Euro brutto.

Derzeit sind in Österreich rund 98 Prozent der Arbeitsverhältnisse von einem Kollektivvertrag erfasst. Wobei die Abschlüsse durchaus schwanken. So brachten die jüngsten KV-Einigungen - jene der landwirtschaftlichen Gutsbetriebe in Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland - ein Lohnplus von 2,65 Prozent. Die Mitarbeiter der Molkereien schlossen mit einem Plus von 3 Prozent ab. Zuvor hatte sich die Mineralölindustrie auf einen Zuwachs von 3,4 Prozent geeinigt.