Maschinenbau : Oberster Gerichtshof entscheidet, ob BWT von der Börse darf

Die Entscheidung, ob sich der oberösterreichische Wasseraufbereiter BWT durch eine Verschmelzung von der Börse zurückziehen darf, liegt nun beim Obersten Gerichtshof (OGH). Das berichtete "Der Standard".

Konkret geht es um die Frage, ob sich der Wasseraufbereiter seines Streubesitzes entledigen darf, indem er die im amtlichen Handel notierte BWT AG mit ihrer eigens zu diesem Zweck gegründeten Tochter BWT Holding AG verschmilzt. Die entsprechenden Schriftsätze seien vorige Woche beim Landesgericht Wels eingebracht worden.

Bisher fehle eine höchstgerichtliche Entscheidung zur Frage, ob die Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsennotierte AG zum Zwecke des Delistings eine rechtsmissbräuchliche Umgehung einer börsenrechtlichen Unzulässigkeit des freiwilligen Rückzugs aus dem amtlichen Handel bedeutet, heißt es in dem Bericht.

BWT-Chef Andreas Weißenberger hatte zuvor vom Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigt bekommen, dass die angestrebte Verschmelzung rechtskonform sei. (apa/red)