Insolvenzen : Oberösterreichische Steyr Motors ist zahlungsunfähig

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Kurz vor Weihnachten bringt die Traditionsfirma Steyr Motors einen Insolvenzantrag ein. Der Spezialmotorenbauer hat seinen Sitz in Steyr in Oberösterreich und beschäftigt rund 170 Menschen.

Beantragt ist nun ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, wie die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten. Als Grund nennt der Hersteller Liquiditätsprobleme und Schwierigkeiten in den vergangenen Monaten. Weitere Ursachen sind offenbar auch ein in der Vergangenheit durchgeführter Abbau von eigenem Personal sowie der teilweise Verlust von Schlüsselarbeitskräften. Der Kreditschutzverband zitiert auch den Rückgang der Produktion aufgrund von Liquiditätsengpässen als Grund.

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Seit sechs Jahren in chinesischer Hand

Der oberösterreichische Hersteller Steyr Motors gehört seit 2012 Chinesen. Damals haben die Eigentümer Rudolf Streicher und Rudolf Mandorfer ihre Anteile verkauft.

Der Zeitung zufolge teilte das Unternehmen im August mit, dass der chinesische Eigentümer Finanzhilfen in Aussicht gestellt hat. Dieses Geld gibt es jetzt offenbar doch nicht.

Steyr Motors ist nach eigenen Angaben für zwei Jahre ausgelastet. Aktuell gebe es Gespräche mit einem Investor.

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Kein Lohn für November und Dezember

Wegen der Zahlungsunfähigkeit dürfen rechtlich die Löhne und Gehälter für November sowie die Weihnachtsremuneration nicht mehr ausbezahlt werden. Die Arbeiterkammer rät den Beschäftigten, "nicht überstürzt das Arbeitsverhältnis zu lösen", weil dadurch Ansprüche verloren gehen könnten. In der Firma sei vor Kurzem ein Betriebsrat gegründet worden, um die Belegschaft zu informieren und zu unterstützen.

Arbeiterkammer: Beschäftigung nicht vorzeitig auflösen

Voraussichtlich nächste Woche will die Arbeiterkammer "in Abstimmung mit Insolvenzverwaltern, Gewerkschaften und Betriebsräten" Versammlungen abhalten und die Beschäftigten beraten. AK-Präsident Johann Kalliauer meint dazu: "Wer mit dem Gedanken spielt, das Arbeitsverhältnis vorzeitig aufzulösen, sollte sich unbedingt von unseren Experten beraten lassen."

Sollte die Arbeiterkammer Oberösterreich zur Vertretung bevollmächtigt werden, will sie sich um die Beantragung offener Ansprüche bei Gericht und beim Insolvenz-Entgelt-Fonds kümmern. Die Vertretung ist demnach für Betroffene kostenlos.

(red)