Standort : Niedrigere Löhne: MAN plant Verlegung von Steyr nach Polen

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Der deutsche Nutzfahrzeughersteller MAN zieht sich aus der Produktion in Steyr zurück und will das Geschäft unter anderem nach Polen verlagern. Ein Argument dafür ist, dass auch 17 Jahre nach der großen Osterweiterung der EU das Lohngefälle weiter groß ist. In den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsstaaten (MOEL) betragen die Bruttolöhne im Durchschnitt zwischen einem Drittel und der Hälfte des österreichischen Lohnsatzes, in Bulgarien sogar nur etwa 20 Prozent.

Länder mit ursprünglich sehr niedrigem Lohnniveau hatten seit 2004 den stärksten Zuwachs, Spitzenreiter Slowenien wie auch Ungarn nur einen relativ geringen, stellt Michael Landesmann vom Wiener Institut für internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW) im Rahmen des Wissenschaftsnetzwerkes Diskurs fest. Die Lohnunterschiede innerhalb der einzelnen Länder sind dabei mit Ausnahme der Hauptsstadtregionen nicht viel größer als in Österreich.

Kollektivverträge fehlen bis heute

Dass die Löhne in Ost- und Mitteleuropa niedrig sind, habe viel damit zu tun, wie sie ausverhandelt werden, sagt Thorsten Schulten vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut in Düsseldorf. "In den meisten MOEL werden die Löhne nach wie vor überwiegend individuell ausgehandelt. Dies liege daran, dass Kollektivverträge nur eine Minderheit der Beschäftigten erfassen, so der Experte für europäische Mindestlöhne. In Polen gelten sie nur für 17 Prozent, in Ungarn für ein Fünftel, in der Slowakei für ein Viertel und in Tschechien für 30 Prozent. Kollektivverträge würden in den MOEL meist auf Betriebsebene abgeschlossen, Branchen-Kollektivverträge wie in Österreich gebe es kaum.

Damit sei aber der gesetzliche Mindestlohn das letzte Sicherheitsnetz und dieser betrage in Polen 3,64 Euro pro Stunde, in der Slowakei 3,58 Euro, in Tschechien 3,42 Euro und in Ungarn lediglich 2,64 Euro. Damit liegen die Mindestlohnsätze in den MOEL bei einen Drittel der westeuropäischen Werte.

EU legt wieder einmal eine Richtlinie vor - diesmal zu Mindestlöhnen

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2020 einen Vorschlag für eine Richtlinie über "angemessene Mindestlöhne in der EU" vorgelegt. Dieser sieht einerseits vor, dass alle Staaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen (21 von 27 EU-Staaten) "konkret definieren, worin ein 'angemessener Mindestlohn' besteht". Außerdem "möchte die EU-Kommission, dass sich alle Staaten, in denen die Abdeckung durch Kollektivverträge unter 70 Prozent der Beschäftigten liegt, Maßnahmen überlegen, um das Kollektivvertragssystem zu stärken", so Schulten. Dies könne etwa erreicht werden, indem mehr Kollektivverträge allgemeinverbindlich erklärt werden oder indem öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen mit Kollektivvertrag vergeben werden.

Aber selbst wenn ein gesetzlicher Mindestlohn in der EU kommen sollte, würde es keinen einheitlichen Wert in allen Ländern geben. Der Vorschlag sieht vor, dass der Mindestlohn mindestens bei 60 Prozent des Median- und 50 Prozent des Durchschnittslohnes der einzelnen Länder liegen sollte. "Würden alle gesetzlichen Mindestlöhne in Europa diese Kriterien erfüllen, so würden mehr als 25 Millionen Beschäftigte in der EU einen höheren Mindestlohn erhalten", rechnet Schulten vor.

Schulten wundert sich, dass Österreich gegen den Richtlinienentwurf eintritt. "Dies ist meines Erachtens unverständlich, weil Österreich einerseits mit seinem umfassenden Kollektivvertragssystem die Anforderungen der Richtlinie längst erfüllt, gleichzeitig aber davon profitieren würde, dass auch in anderen EU-Staaten höhere (Mindest-)Löhne durchgesetzt werden", so Schulten laut "Diskurs - Das Wissenschaftsnetz". (apa/red)