Standort Österreich : Neuer Chef oder neue Chefin für die ÖBAG gesucht - bis 21. März

A1 Telekom Austria Streiks
© A1 Telekom Austria/Helene Waldner

Gleich nach der vorwöchigen Kür des Aufsichtsrates der neu formierten Staatsholding ÖBAG (Österreichische Beteiligungs AG) ist die Suche nach einem Vorstand angelaufen. Jetzt wurde der Posten eines alleinvertretungsbefugten Vorstandsmitglieds ausgeschrieben.

Aufsichtsratschef Helmut Kern sammelt bis einschließlich 21. März die Bewerbungen ein. Als Headhunter ist Amrop Jenewein tätig.

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Als interimistischer Vorstand bis zur Bestellung des künftigen Chefs fungiert - wie bereits in der Vorgängergesellschaft ÖBIB - Prokurist Walter Jöstl. Als Favorit für den Geschäftsführerposten galt laut Medienberichten bisher der jetzige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid.

Und das sollte der künftige Chef mitbringen: Einen Akademischen Abschluss in Betriebswirtschaft und/oder Jus, Erfahrung mit Großunternehmen (und den speziellen Aufgaben von börsennotierten Gesellschaften und Holdinggesellschaften), sehr gute Kenntnisse der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in Österreich, Erfahrung in Aufsichtsräten staatlicher und teilstaatlicher Unternehmen; des weiteren Kenntnis der Entscheidungsabläufe der öffentlichen Hand als Aktionär, Führungserfahrung im öffentlichen Sektor und Erfahrung im Umgang mit Medien.

Durch die Reform, den Umbau der bisherigen ÖBIB zur ÖBAG, ist die Staatsholding wieder in eine Aktiengesellschaft zurückverwandelt worden, wie es schon die frühere ÖIAG bis 2015 war, und die Zahl der Beteiligungsunternehmen wurde größer. Zu den Staats-Beteiligungen an Post, OMV, Casinos Austria und Telekom Austria stieß nun die staatliche Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) dazu. Außerdem verwaltet die ÖBAG künftig den Staatsanteil am Verbund.

Die Hauptaufgabe des ÖBAG-Vorstands ist, aktives Beteiligungsmanagement zu betreiben und die Eigentümerinteressen in Hautversammlungen wahrzunehmen bzw. geeignete Aufsichtsräte in die Tochterfirmen zu entsenden. Gemäß neuer Rechtslage darf ein Vorstand - oder ein leitender Angestellter - der Staatsholding in bis zu 12 Aufsichtsräten von Tochtergesellschaften sitzen. (apa/red)