Corona-Kurzarbeit : "Massive Schieflage" bei Corona-Kurzarbeit

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Laut dem Wiener Steuerberater Johannes Unger hat das derzeitige Kurzarbeitsmodell zur Coronakrise Schwächen: Demnach seien nicht alle Kosten für Kurzarbeit durch das AMS abgedeckt. „Es heißt immer dass die Corona-Kurzarbeit keinen Schaden verursacht und alle Kosten ersetzt werden, dem ist aber nicht so“, erklärt er im Gespräch mit INDUSTRIEMAGAZIN.

Denn Arbeitnehmer haben auch während der reduzierten Arbeitszeit trotzdem den vollen Entgelt-Anspruch auf Urlaube und Feiertage – und nicht nur jenen auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden. „Bei einem Gehalt von 2.500 Euro und einer um 90 Prozent reduzierten Arbeitszeit fallen für Unternehmer gegenüber einer Kündigung mehr als 1.700 Euro an Mehrkosten pro Dienstnehmer in drei Monaten an“, kritisiert er. „Diese Mehrkosten sind nach meinen Erfahrungen und Telefonaten fast niemandem bekannt.“

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Härtefonds solle Fixkosten abdecken, nicht Mehrkosten durch Kurzarbeit

Die Lasten seien auch nicht fair verteilt, meint Unger, und verweist auf eine Information eines Inhabers eines Handelsgeschäfts mit neun Mitarbeitern. Dieser hatte geplant, Kurzarbeit in Anspruch zu nehmen, wegen der beschriebenen Mehrkosten schließe er allerdings auch eine Kündigung mit Wiedereinstellungszusage nicht aus. Zusätzlich wisse er nicht, ob er auch Anspruch auf Geld aus dem Härtefallfonds habe – das allerdings auch die Mehrkosten aus den Urlaubs- und Feiertagsansprüchen der Dienstnehmer während der Kurzarbeit nicht abdecke - während die Regierung verspreche, dass der Härtefonds die Fixkosten während der Geschäftsschließung abdecken würde.

Bei der bestehenden Kurzarbeitsregelung, so Unger, würden Mitarbeiter, bezogen auf die erbrachte Arbeitsleistung, keinen Verlust sondern de facto einen Gewinn erzielen, während bedeutende Mehrkosten für den Dienstgeber entstehen. „Österreichweit dürfte die Belastung für alle Dienstgeber weit über einer Milliarde Euro betragen“, so Unger.

Insolvenzwelle

Unger befürchtet, dass es im Anschluss an die Coronakrise eine Insolvenzwelle geben wird: „In diesem Fall werden die Ansprüche der Dienstnehmer zur Gänze vom IESG-Fonds bezahlt. Festzuhalten ist, dass diese Ansprüche auf Grund der derzeitigen Regelungen bestehen, aber de facto nicht durch Arbeitsleistungen erworben wurden. Diese erhöhten Kosten des IESG-Fonds werden in der Folge von den „überlebenden“ Firmen getragen.“