Lieferkettengesetz : Markenartikelverband gegen EU-Vorschlag

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Die Vorschläge seien "so nicht umsetzbar - vor allem für kleinere Unternehmen", so Günter Thumser, Geschäftsführer des MAV. Der Verband will weiter nur eine Selbstverpflichtung für Unternehmen.

Das EU-Lieferkettengesetz (mHRDD - mandatory Human Rights Due-Diligence) würde die Hersteller der verpackten Ware für sämtliche rechtliche, umweltbezogene und menschenrechtliche "Verfehlungen" in der globalen Lieferkette bis zurück zur Primärproduktion haftbar machen, wobei die Bestimmungen am Standort des Herstellers gelten würden, meint Thumser. Unternehmen seien aber nicht legitimiert, in innerstaatliche Hoheitsaufgaben einzugreifen. Der Markenartikelverband setze sich für eine Lösung ein, "bei der sich der Staat mit seiner Aufgabe einer kohärenten Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik und die Industrie mit ihren globalen Geschäftsaktivitäten wechselseitig unterstützen".

Auch werde bei der Diskussion die Verantwortung der Konsumenten außer Acht gelassen - deren Kaufentscheidung bestimme aber den Absatz nachhaltiger Produkte, scheibt Thumser die Verantwortung weiter. Hersteller würden sich an diesen Forderungen der Konsumenten orientieren, daher brauche es keine "neuen, kostentreibenden Forderungen für die Hersteller". (apa)