Nutzfahrzeuge : Lkw-Kartell: Erste Klage gegen Daimler eingereicht

Das Stuttgarter Landgericht hat kürzlich die erste Schadenersatzklage gegen den Lastwagenhersteller Daimler wegen seiner Beteiligung am Lkw-Kartell verhandelt. Ein Recyclingunternehmen aus Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) warf dem Konzern vor, mit den anderen Nutzfahrzeugherstellern Preise abgesprochen zu haben.

Entscheidung voraussichtlich Mitte Mai

Dadurch sei unter anderem beim Erwerb von zwei Lastwagen für den Käufer ein Schaden entstanden. Dessen Höhe bezifferte der klagende Betrieb zunächst nicht. Daimler wies die Forderung als unbegründet zurück. Das Landgericht will voraussichtlich am 18. Mai eine Entscheidung verkünden.

Hintergrund des Streits

Von 1997 bis 2011 tauschten nach Feststellung der EU-Kommission die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, Volvo/Renault, DAF, Iveco und Scania untereinander Informationen aus. Es ging um Preise und die Einführung klimaschonender Technik. Die Brüsseler Wettbewerbshüter werteten das als Kartell und verhängten Geldstrafen in einer Gesamthöhe von fast vier Mrd. Euro. Die höchste Einzelstrafe mit rund einer Milliarde Euro musste Daimler bezahlen.

Daimler argumentierte, dass den Kunden kein finanzieller Schaden entstanden sei. Die Hersteller hätten sich ausschließlich über den Bruttolistenpreis ausgetauscht. Dies habe aber keine Folgen für die Kunden gehabt, weil bei der Preisbildung viele Faktoren eine Rolle spielten, wie Motorisierung oder Sonderausstattung.

Ein Knackpunkt in solchen Verfahren ist, dass der Geschädigte nachweisen muss, wie viel Geld er zu viel bezahlt hat. Das ist in der Regel enorm schwierig. In solchen Fällen werden oft ökonomische Gutachten von Experten herangezogen, um den Schaden zu schätzen.

Forderungen von mehr als einer Milliarde Euro

Vor mehreren Gerichten in Deutschland - unter anderem auch in München - sind wegen der Kartellabsprachen Klagen gegen die verschiedenen Lastwagenhersteller anhängig. Es geht um Forderungen von weit über einer Milliarde Euro. (APA/dpa-AFX/red)

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