Luftfahrtindustrie : Landesgericht Ried: Ehemaliger Chef von FACC nicht schuldig

Justiz Klage FACC Avic
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In einem Zivilprozess nach einem Millionenbetrug beim Flugzeugkomponentenhersteller FACC in Ried im Innkreis in Oberösterreich hat das Landesgericht Ried die Klage des Unternehmens gegen einen Ex-Vorstand auf Schadenersatz in der Höhe von 10 Mio. Euro abgewiesen. Es stellte keine Pflichtverletzung bei ihm und deshalb auch keine Haftung fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Darum ging es in dem Prozess

FACC forderte in dem Verfahren vom Beklagten, einem ehemaligen Vorstand, 10 Mio. Euro. Der Grund für den seit Dezember 2018 ausgetragenen Streit vor Gericht ist ein Betrugsfall aus dem Jahr 2016. Die Täter hatten sich damals in Mails als die Firmenchefs ausgegeben und die Überweisung von 54 Mio. Euro auf ausländische Konten veranlasst.

FACC hat dem beklagten ehemaligen Vorstand unter anderem vorgeworfen, er habe kein ausreichendes Kontrollsystem geschaffen und verlangte Schadenersatz. Der ehemalige Firmenchef wiederum hat gegen seine vorzeitige Abberufung geklagt. Eine frühere Meldung dazu: FACC: Millionenklage gegen zwei eigene Ex-Vorstände >>

FACC hat die Forderung nochmals stark erhöht

Im Vorfeld der jüngsten Verhandlung hat FACC die Forderung auf insgesamt 43 Mio. Euro ausgeweitet. Das löste eine erneute rechtliche Auseinandersetzung zwischen den Anwälten der Streitparteien aus. Anträge wurden gestellt und von der Gegenseite zurückgewiesen. Zuletzt erfolgte von Richter Nikolaus Steininger, der mehrmals im Verfahren zu einem Vergleich geraten hatte, der Beschluss auf Abweisung der Anträge und er erklärte die Sache für entscheidungsreif.

Die Urteilsbegründung

In seinem Urteil wies er die Schadenersatzklage ab und begründete dies ausführlich. Das erfolge wegen der Anwesenheit etlicher Journalisten: "Ich will nicht morgen lesen: Ein Geschäftsführer darf alles." Er verwies darauf, dass der Vorfall und die Umstände, die dazu führten, nicht aus der späterer Sicht - "danach ist man immer gescheiter" - beurteilt werden dürften.

Zweifellos sei - wie sich in der Verhandlung gezeigt habe - das Zahlungssystem des Unternehmens nicht ordnungsgemäß gewesen, wenn eine einzige Mitarbeiterin Überweisungen durchführen konnte. Doch weil der Beklagte davon nicht gewusst habe, hafte er auch nicht dafür. Er sei gemäß der Ressortverteilung für seinen Bereich verantwortlich gewesen, ein internes Kontrollsystem falle nur abgeschwächt in die ihm zukommende Gesamtverantwortung. Er hätte nur bei Verdachtsmomenten handeln müssen, doch sei ihm vom zuständigen Vorstandsmitglied versichert worden, dass es bei Überweisungen ein Vier-Augen-Prinzip gebe. Somit habe er seine Überwachungspflicht nicht verletzt.

Anwalt des Unternehmens meldet Berufung an

Die Klagsvertreter meldeten sofort Berufung an, die Gegenseite gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht wird sich damit befassen. Die Angelegenheit wird die Justiz auch sonst noch weiter beschäftigen. Denn der Ex-Chef hat gegen seine vorzeitige Abberufung geklagt. Auch das Handelsgericht Wien ist in die Sache eingeschaltet. Zudem ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in dem Fall.

Chinesischer Konzern hat vor zehn Jahren die Mehrheit übernommen

In der Verhandlung in Ried war auch zu hören, dass Gelder aus dem Betrug wieder aus dem Ausland zurückgeholt werden konnten und sich noch bei den österreichischen Behörden befinden.

Das oberösterreichische Unternehmen FACC ist börsennotiert. Die Mehrheit am oberösterreichischen Hersteller hält seit 2009 der staatliche chinesische Rüstungskonzern Aviation Industry Corporation of China (Avic). (apa/red)

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