Internethandel : Justiz setzt bei Amazon mehr Rechte für Händler durch - auch in Österreich

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© APA/dpa/Ina Fassbender

Nach Beschwerden von Händlern haben das deutsche Kartellamt und die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) den Amazon-Marktplatz unter die Lupe genommen. Die Kartellwächter kündigten am Mittwoch an, das Ermittlungsverfahren einzustellen, weil Amazon die Geschäftsbedingungen (AGB) per Mitte August ändert und den Händlern mehr Rechte einräumt.

Die nun angekündigten Änderungen der Marktplatz-Geschäftsbedingungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen. Der Handelsverband, der die Beschwerde im Dezember 2018 bei der BWB einbrachte, begrüßte die "wesentlichen AGB-Änderungen".

"Ein beispielsweise plötzliches und unbegründetes Kontosperren sollte nicht mehr möglich sein", erklärte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner am Mittwoch. Die BWB will die Umsetzung der neuen Geschäftsbedingungen genau überwachen. "Es ist wichtig, zwischen Unternehmen mit Marktmacht und kleinen Händlern in der digitalen Welt Fairplay zu schaffen", so der oberste Wettbewerbshüter.

In Österreich ist der Onlinehandel fest in der Hand von Amazon

In Österreich ist der Onlinehandel fest in der Hand von Amazon. Das deutsche Handelsforschungsinstitut EHI schätzte den Amazon-Umsatz in Österreich für 2017 auf 643 Mio. Euro, dabei sind hier Film- und Musik-Streamingdienste sowie Waren, die Dritthändler auf Amazon anbieten, noch gar nicht mitgerechnet - denn hierfür kassiert der Onlineriese Provision. Alles zusammen dürfte sich 2017 der Umsatz von Amazon in Österreich auf mehr als 1,2 Mrd. Euro belaufen haben. Für 2018 liegen noch keine Zahlen vor. Zum Vergleich: Der zweitgrößte Online-Händler in Österreich - der deutsche Modehändler Zalando - kam in Österreich zuletzt auf einen Umsatz von 230 Mio. Euro.

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Amazon nimmt eine Doppelrolle ein - der US-Konzern ist selbst der größte Online-Händler in Österreich und Deutschland und betreibt zusätzlich einen großen Internet-Marktplatz, auf dem andere Händler ihre Waren verkaufen können. Heimische Online-Händler hatten gegenüber den Wettbewerbshütern unter anderem die ungerechtfertigte Sperrung und Schließung von Amazon-Marktplatzhändlerkonten, das Einbehalten von Guthaben gesperrter Marktplatzhändler, die mangelhafte Kommunikationsmöglichkeiten und die Offenlegung von Einkaufspreisen kritisiert.

Kritik in Österreich wächst

Österreichische Online-Händler hatten in der Vergangenheit zahlreiche Geschäftspraktiken rund um den Amazon-Marktplatz kritisiert. Der Handelsverband zeigte sich mit den freiwilligen Änderungen der Geschäftsbedingungen durch Amazon zufrieden. "Damit sind wir unserem Ziel, einen fairen Marktplatz für alle Händler und Konsumenten sicherzustellen, einen entscheidenden Schritt näher gekommen", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will am Mittwoch in einer Aussendung. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Österreich exportierten 2018 über Amazon Produkte im Wert von rund 300 Mio. Euro, teilte der US-Konzern im Mai mit.

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Die heimische Wettbewerbsbehörde befragte im Frühjahr 400 der umsatzstärksten österreichischen Marktplatzhändler des "Amazon.de"-Marktplatzes schriftlich und telefonisch. Mehr als 80 Prozent der angeschriebenen Händler retournierten die Unterlagen. Die Marktbefragung habe die Abhängigkeit der Marktplatzhändler von Amazon gezeigt, so das Resümee der Wettbewerbshüter. Die befragten Marktplatzhändler sehen kaum relevante Alternativen, um ihre Kunden zu erreichen und würden auch bei spürbaren Gebührenerhöhungen durch Amazon den Marktplatz großteils nicht verlassen oder wechseln. Ein großer Teil der befragten Marktplatzhändler verkauft ausschließlich oder fast nur auf Amazon. Relevant sind der eigene Webshop, der stationäre Handel und andere Onlinehandelsplattformen nur für wenige Händler. (apa/red)

Trotz den angekündigten Änderungen der Geschäftsbedingungen (AGB) für den Amazon-Marktplatz will die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) weiter die Bereiche Kommunikation und Logistik beobachten. Sollten die Änderungen nicht den gewünschten Erfolg bringen, behält sich die BWB weitere Ermittlungen vor, kündigte die Behörde an. Der Handelsverband begrüßte die "wesentlichen AGB-Änderungen".

Österreichische Online-Händler hatten in der Vergangenheit zahlreiche Geschäftspraktiken rund um den Amazon-Marktplatz kritisiert. Der Handelsverband - eine freiwillige Interessensvertretung der großen Händler in Österreich - brachte Ende 2018 eine Beschwerde gegen den Amazon-Marktplatz bei der Wettbewerbsbehörde ein. Der Handelsverband zeigte sich mit den freiwilligen Änderungen der Geschäftsbedingungen durch Amazon zufrieden. "Damit sind wir unserem Ziel, einen fairen Marktplatz für alle Händler und Konsumenten sicherzustellen, einen entscheidenden Schritt näher gekommen", so Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer Aussendung. Kleine und mittlere Unternehmen aus Österreich exportierten 2018 über Amazon Produkte im Wert von rund 300 Mio. Euro, teilte der US-Konzern im Mai mit.

Die BWB befragte im Frühjahr 400 der umsatzstärksten österreichischen Marktplatzhändler des "Amazon.de"-Marktplatz schriftlich und telefonisch. Mehr als 80 Prozent der angeschriebenen Händler retournierten die Unterlagen. Die Marktbefragung habe die Abhängigkeit der Marktplatzhändler von Amazon gezeigt, so das Resümee der Wettbewerbshüter. Die befragten Marktplatzhändler sehen kaum relevante Alternativen um ihre Kunden zu erreichen und würden auch bei spürbaren Gebührenerhöhungen durch Amazon den Marktplatz Großteils nicht verlassen oder wechseln. Ein großer Teil der befragten Marktplatzhändler verkauft ausschließlich oder fast nur auf Amazon. Relevant sind der eigene Webshop, der stationäre Handel und andere Onlinehandelsplattformen nur für wenige Händler.

Die Händlerbefragung hat außerdem ergeben, dass offenbar ein großes Problem der Marktplatzhändler die Kommunikation mit Amazon ist. Deswegen hat die BWB Amazon empfohlen, in seinen Geschäftsbedingungen einen Ansprechpartner zu benennen, an den sich die Händler unmittelbar wenden können. "Diese Empfehlung hält die BWB ausdrücklich aufrecht, da sie darin eine Maßnahme zur nachhaltigen Beseitigung dieses Problems sieht", betont die Behörde. (apa/red)

Nach Ermittlungen des deutschen Kartellamts und der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ändert der US-Online-Händler Amazon die Geschäftsbedingungen für Händler auf seinem Marktplatz "amazon.de". Die Änderungen treten mit 16. August in Kraft. Der heimische Handelsverband hatte Ende 2018 eine Beschwerde gegen einzelne Amazon-Geschäftspraktiken bei den Wettbewerbshütern eingebracht.

"Ein beispielsweises plötzliches und unbegründetes Kontosperren sollte nicht mehr möglich sein", erklärte BWB-Generaldirektor Theodor Thanner am Dienstag in einer Aussendung. Aufgrund der Zugeständnisse von Amazon stellt die BWB die Ermittlungen gegen Amazon ein, wird die Umsetzung der neuen Geschäftsbedingungen aber überwachen. "Es ist wichtig zwischen Unternehmen mit Markmacht und kleinen Händlern in der digitalen Welt Fairplay zu schaffen", so der oberste Wettbewerbshüter.

In Österreich ist der Onlinehandel fest in der Hand von Amazon. Das deutsche Handelsforschungsinstitut EHI schätzte den Amazon-Umsatz in Österreich für 2017 auf 643 Mio. Euro, dabei sind hier Film- und Musik-Streamingdienste sowie Waren, die Dritthändler auf Amazon anbieten, noch gar nicht mitgerechnet - denn hierfür kassiert der Onlineriese Provision. Alles zusammen dürfte sich 2017 der Umsatz von Amazon in Österreich auf mehr als 1,2 Mrd. Euro belaufen haben. Für 2018 liegen noch keine Zahlen vor. Zum Vergleich: Der zweitgrößte Online-Händler in Österreich - der deutsche Modehändler Zalando - kam in Österreich zuletzt auf einen Umsatz von 230 Mio. Euro.

Amazon nimmt eine Doppelrolle ein - der US-Konzern ist selbst der größte Online-Händler in Österreich und Deutschland und betreibt zusätzlich einen großen Internet-Marktplatz, auf dem andere Händler ihre Waren verkaufen können. Heimische Online-Händler hatten gegenüber den Wettbewerbshütern unter anderem die ungerechtfertigte Sperrung und Schließung von Amazon-Marktplatzhändlerkonten, Einbehalten von Guthaben gesperrter Marktplatzhändler, die mangelhafte Kommunikationsmöglichkeiten und die Offenlegung von Einkaufspreisen kritisiert.

Die nun angekündigten Änderungen der Marktplatz-Geschäftsbedingungen betreffen den einseitigen Haftungsausschluss zugunsten von Amazon, die Kündigung und Sperrung der Konten der Händler, den Gerichtsstand bei Streitigkeiten sowie den Umgang mit Produktinformationen und viele andere Fragen. Künftig ist es zum Beispiel Amazon nicht mehr möglich, Amazon-Marktplatzhändler mit sofortiger Wirkung ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung muss ab Mitte August unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen erfolgen. Eine Kündigung beziehungsweise Aussetzung mit sofortiger Wirkung ist unter anderem nur mehr möglich, wenn der Marktplatzhändler einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begangen hat oder das Konto des Händlers für unrechtmäßige Aktivitäten verwendet wurde. Auch geändert wird der Gerichtsstand. Mit den neuen Geschäftsbedingungen sind auch andere Gerichtsstände als Gerichtsstand Luxemburg Stadt möglich.

Beschwerden der Marktplatz-Händler zu Produktrankings und der Offenlegung von Einkaufspreisen gegenüber Amazon werden von den österreichischen Wettbewerbshütern nicht weiterverfolgt, weil dies die Europäische Kommission in den laufenden Amazon-Ermittlungen prüft. (apa/red)