Internationale Konflikte : Hintergrund: Überblick zu Sanktionen der EU gegen Russland

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Seit der Annexion der Halbinsel Krim 2014 hat die EU umfangreiche Sanktionen gegen Russland verhängt. Die Sanktionen sind dabei grundsätzlich in Wirtschaftssanktionen und in Strafmaßnahmen gegen einzelne Personen zu unterscheiden. Bisher haben aber die EU-Sanktionen keine Änderung der russischen Politik bewirkt. Im Gegenteil - das Verhältnis ist durch die Nawalny-Affäre an einen neuen Tiefpunkt gelangt.

Die 2014 von der Europäischen Union beschlossenen Wirtschaftssanktionen zielen auf den russischen Finanzsektor, den Energiebereich und die Verteidigungs- bzw. Rüstungsindustrie. Die EU hatte diese Strafmaßnahmen nach dem Abschuss des Passagierflugzeugs MH17 über der Ukraine im Juli 2014 verhängt. Die Wirtschaftssanktionen werden üblicherweise alle sechs Monate verlängert. Zuletzt hatten die EU-Staaten im Dezember Einigkeit über die Verlängerung erzielt, die Maßnahmen laufen somit zumindest bis 31. Juli 2021 weiter.

Wirtschaftsstrafmaßnahmen, Kontosperren und Einreiseverbote

Von den Finanzsanktionen betroffen sind eine Reihe staatlicher russischer Banken, so etwa die Sberbank, die VTB Bank, die Gazprombank, die Vnesheconombank (VEB), die Rosselkhozbank, aber auch der Energieriese Rosneft, der Pipelinebetreiber Transneft und die Gazprom-Öltochter Gazprom Neft. Außerdem umfassen die EU-Wirtschaftssanktionen den sogenannten Dual-Use-Bereich, also Waffen und andere Güter, die sowohl militärisch als auch zivil nutzbar sind.

Bei den Rüstungsunternehmen sind folgende Firmen betroffen, an sie dürfen keine zivil-militärischen Produkte aus der EU mehr geliefert werden: JSC Sirius (Optoelektronik für zivile und militärische Zwecke), OJSC Stankoinstrument (Maschinenbau für zivile und militärische Zwecke), OAO JSC Chemcomposite (Materialien für zivile und militärische Zwecke), JSC Kalashnikov (Kleinwaffen), JSC Tula Arms Plant (Waffensysteme), NPK Technologii Maschinostrojenija (Munition), OAO Wysokototschnye Kompleksi (Flugabwehr- und Panzerabwehrsysteme), OAO Almaz Antey (staatseigenes Unternehmen; Waffen, Munition, Forschung), OAO NPO Bazalt (staatseigenes Unternehmen, Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Waffen und Munition).

Sanktionen gegen einzelne Akteure

Darüber hinaus hat die EU gegen 177 russische Personen bzw. pro-russische Separatisten und 48 russische Organisationen weitere Strafmaßnahmen verhängt: So Vermögenswerte wurde eingefroren und Reisebeschränkungen erlassen. Die Personen, die nach Einschätzung der EU für die Untergrabung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine verantwortlich sind, dürfen in die EU nicht einreisen.

Ein weiterer Bereich der EU-Sanktionen betrifft die Krim, die Russland von der Ukraine annektiert hat. Hier gilt seitens der EU ein generelles Einfuhrverbot für Waren aus der Krim und ein Ausfuhrverbot für bestimmte Güter und Technologien. Unternehmen aus der EU dürfen auf der Krim auch keine Tourismusdienstleistungen erbringen - europäische Kreuzfahrtschiffe dürfen keine Häfen der Krim anlaufen.

Wiener Architekturbüro Coop Himmelb(l)au baut auf der Krim

Für Medienberichte rund um die Krim-Sanktionen sorgte Ende des Vorjahres das Opernbauprojekt des Wiener Architekturbüros Coop Himmelb(l)au in der Krim-Hauptstadt Sewastopol. Nach einer Prüfung entschied die Staatsanwaltschaft Wien am 14. Jänner, kein Ermittlungsverfahren in dem Fall wegen möglicher Sanktionsverstöße einzuleiten.

Seit der Krim-Annexion ist Russland auch nicht mehr zu den G8-Gipfeltreffen der wichtigsten Industrienationen eingeladen. Die EU hat außerdem 2014 ihre regelmäßigen EU-Russland-Gipfeltreffen ausgesetzt. Außerdem erhält Russland keine Kredite mehr über die EU-Hausbank, die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). (apa/red)