Rückruf : GM muss keine Entschädigung zahlen

Der Defekt von Zündschlössern wird in Zusammenhang mit 84 Todesfällen gebracht. GM wird zudem kritisiert, viel zu spät eine Rückrufaktion von potenziell betroffenen Modellen gestartet zu haben. Der Konzern hatte vergangenes Jahr 2,6 Millionen Fahrzeuge zurückgerufen. Grund war die Gefahr, dass die Zündschlösser während der Fahrt in die Aus-Position springen und so neben dem Motor auch die Elektronik ausschalten. In der Folge wurden landesweit mehr als hundert Klagen gegen GM eingereicht.

Richter Gerber entschied nun, vor Gericht seien nur Forderungen verhandelbar, die "in keiner Weise auf Handlungen oder das Verhalten des 'Alten GM' gründen", die Klagen bezögen sich auf die Zeit vor der Insolvenz von GM im Sommer 2009. Der Konzern in Detroit begrüßte die Entscheidung. Dies sei die richtige Bewertung der Lage, hieß es in einer E-Mail von GM an die Nachrichtenagentur AFP. "Diese Entscheidung stellt keinerlei Verantwortung von GM fest." Anderenfalls hätten dem Konzern nach Einschätzung von Experten Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu zehn Milliarden Dollar (9,4 Milliarden Euro) gedroht.

Wegen der Vielzahl an Klagen hatte der größte US-Autohersteller im April 2014 Richter Gerber eingeschaltet, der den Konzernumbau nach der Insolvenz überwacht hatte. Er sollte feststellen, welche rechtlichen Verpflichtungen der umgebaute Konzern von dem Unternehmen vor der Insolvenz geerbt hat.

GM richtete allerdings einen Entschädigungsfonds ein und erklärte sich bisher zu Entschädigungszahlungen im Zusammenhang mit 77 Todesopfern bereit. Für jedes Todesopfer zahlt der Konzern mindestens eine Million Dollar, für hinterbliebene Ehepartner und Unterhaltsberechtigte sollen je 300.000 Dollar fließen. Dazu kommen weitere Entschädigungszahlungen für Verletzungen. Zudem akzeptierte GM im Mai 2014 wegen der verspäteten Rückrufe die Zahlung einer Geldbuße von 35 Millionen Dollar an die US-Verkehrssicherheitsbehörde NHTSA. (apa/afp)