IM-Expertenpool: Automobilindustrie : Freie Werkstattwahl oder Datenmonopol für Hersteller?

Fuhrparkbetreibern droht Ungemach! Der Dieselskandal schlägt hohe Wellen. Fahrverbote werden angemahnt. Eine Quote für Elektroautos steht im Raum. Unzählige Unternehmen sind täglich mit – teils auch älteren – Dienstfahrzeugen unterwegs. Viele sehen sich durch Fahrverbote und die Aussicht auf teurere Dieselpreise in erster Linie in ihrer Existenz bedroht. Ein weiteres scheinbar untergehendes Thema im Rahmen dieser Diskussionen sind die Daten aus den vernetzten Fahrzeugen. Man muss kein Prophet sein, um zu erahnen, dass rund um das vernetzte Auto ein harter Verdrängungswettbewerb einsetzen wird – der gesetzliche Startschuss wurde mit der verpflichtenden Einführung des e-Calls bei Neufahrzeugen gegeben.

Startschuss mit e-Call

Mit März 2018 wird jedem Neufahrzeug de facto eine eigene ID zugeordnet. Der e-Call ist zwar als schlafendes System konzipiert d.h. die Daten werden nur bei entsprechender Aktivierung wie Unfall oder auch durch manuelle Auslösung gesendet. Eines wird dabei jedoch auch gleichzeitig zur Realität: Jedes Fahrzeug hat damit – gesetzlich vorgeschrieben – alle notwendigen Voraussetzungen für das Senden von Daten aus dem Fahrzeug. Diese unzähligen Daten aus dem Fahrzeug ermöglichen neue hoch attraktive Business-Modelle wie aktive Service- und Reparatureinladungen, automatisierte elektronische Fahrtenbücher bis hin zu gezielten Werbeangeboten. Die Daten sind das Gold der Zukunft und für alle hoch interessant. Derjenige der den prioritären Zugang zu diesen Daten hat, besitzt einen klaren Wettbewerbsvorteil. Daher muss sichergestellt werden, dass nicht nur die Fahrzeughersteller, sondern auch andere interessierte Marktakteure – seien es Automobil- Markenhändler, freie Werkstattbetriebe oder auch Mobilitäts-Dienstleister aller Art – gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten erhalten. Damit rücken das sensible Thema des Schutzes und der Überlassung privater Daten sowie der freie Marktzugang zu den Daten in den Focus.

Wo bleibt der Kunde?

Der wesentliche Akteur, der bei diesen ganzen Planspielen keinesfalls als Nebendarsteller betrachtet werden darf, ist der Kunde. Die Sendung der Daten aus den Fahrzeugen, die verlässliche Rückschlüsse auf den Fahrer oder Halter und sein Verhalten zulassen, sollte nur unter absoluter Hoheit des Kunden erfolgen. Auch für die meisten Fuhrparkmanager ist es ein absolutes Horror-Szenario wenn sie die Datenhoheit über ihren Fuhrpark nicht mehr haben und den Automobilherstellern ausgeliefert sind. Die immer vehementere Forderung nach einem freien Markt und dem gleichberechtigten Datenzugang aller Akteure im Mobilitätsmarkt ist daher allzu verständlich. Erst mit dem Einverständnis des Kunden sollte es demnach möglich sein mit innovativen, nutzenorientierten Mobilitäts-Dienstleistungen sowie mit vom Kunden exakt definierten Daten das zweifelsohne riesige Marktpotential auszuschöpfen.

Die noble Zurückhaltung der Automobilhersteller

Kein Automobilhersteller wird müde immer wieder zu betonen dass der Kunde der Besitzer seiner Fahrzeugdaten ist. Das einzige Problem dabei ist, dass dem Kunden nur der Einblick in die Daten erlaubt ist, er jedoch keine Kontrolle über diese Daten besitzt. Natürlich ist es eine sehr komplexe Herausforderung für die Automobilhersteller angesichts der Tatsache, dass sie verpflichtet sind die Privatsphäre zu schützen und Datensicherheit zu gewährleisten.

Dennoch häufen sich auch die Stimmen in den Autokonzernen, dass die im Fahrzeug generierten Daten allen Akteuren im Markt gleichberechtigt zur Verfügung gestellt werden müssen.

Der Markenhandel fordert Zugang zu Fahrzeugdaten

Europas Markenhändler fordern faire Bedingungen für den Wettbewerb, nachdem die Kunden- und Fahrzeugdaten immer wichtiger werden. Die European Car Dealers ECD befürchten jedoch, dabei ins Hintertreffen zu geraten. „Automobilhändler benötigen gleichberechtigten Zugang zu Daten, die von vernetzten Fahrzeugen generiert werden“ forderte die ECD-Vorsitzende und Cecra-Vizepräsidentin Antje Woltermann, denn gerade die Daten sind die Grundlage nachhaltiger Geschäftsmodelle. Mit der intelligenten Verknüpfung von persönlichen Kundendaten, die während des Lebenszyklus generiert werden kann man nicht nur Nutzungsverhalten, Dienstleistungsbedarf oder Fahrverhalten ermitteln, sondern auch die Basis für lukrative Mobilitäts-Dienstleistungen schaffen.

WKO will eine offene Schnittstelle

In dasselbe Horn blasen das Bundesgremium Fahrzeughandel, Autofahrerclubs oder auch der deutsche ZDK und setzen sich für eine standardisierte und offene Schnittstelle für den Datentransfer im Auto ein. Der Autofahrer muss in Zukunft die freie Wahl des Dienstleisters oder der Werkstatt haben. Der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung Bernhard Wiesinger fordert im Rahmen der europäischen Gesetzgebung die Voraussetzung für eine standardisierte Schnittstelle im Auto für den Datentransfer zu schaffen damit Autofahrer selbst entscheiden können an wen sie welche ihrer Fahrzeugdaten übermitteln wollen.

Datenschutzexperten zeigen auf

Jüngste Aussagen von ausgewiesenen Datenschutzexperten lassen einen Keim Hoffnung entstehen. Dr. Gerhard Kunnert aus dem österreichischen Bundeskanzleramt und österreichischer Vertreter in der EU-Ratsarbeitsgruppe Datenschutz-Grundverordnung DAPIX, führt in ‚Computer und Recht 08/2016, der Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologien’ aus, dass die aktuellen Praktiken der Hersteller, die durch intransparente, unvollständige, manipulative Gestaltung von Zustimmungserklärungen einen permanenten Online-Zugriff und Datensammlung durch den Hersteller legitimieren sollen, nicht datenschutz- und damit nicht rechtskonform sind! Die Gestaltung der Fahrzeug-IT darf im Übrigen nicht darauf abzielen, Fahrzeughalter an der freien Wahl des Fahrzeug-Dienstleisters zu hindern, denn das Grundrecht auf Datenschutz spricht für ein weitest gehendes (Allein)Verfügungsrecht des Fahrzeughalters.

Erste Ansätze einer europäischen Regelung

Mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung wurden im April 2016 Vorschriften durch das Europäische Parlament verabschiedet die den Nutzern die Entscheidung über Ihre persönlichen Daten zurückgeben. In Bezug auf die Daten aus dem Auto bedeutet dies, dass alle Daten, die in einem Fahrzeug anfallen, als personenbezogen gelten, sobald sie mit der Fahrzeugidentifikationsnummer oder dem Kfz-Kennzeichen verknüpft sind. Die Hersteller sind im Sinne von "Privacy by Design“ dafür verantwortlich auf die Datenverarbeitung entsprechend Einfluss zu nehmen. Die wichtigsten Änderungen dabei betreffen die Verarbeitung der Daten – dies darf nur nach ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgen und jeder hat das Recht seine Daten an einen anderen Dienstleister übertragen zu lassen. Die Datenschutzbestimmungen müssen bei entsprechenden Angeboten in klarer und verständlicher Sprache erläutert werden. Diese Verordnung tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft. Bei Verstößen wird ab diesem Zeitpunkt härter durchgegriffen; im Fall eines Unternehmens werden Strafen von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt.

Ein erstes europäisches Zertifizierungsprogramm existiert bereits

Durch die EU-Kommission wurde mit dem „European Privacy Seal“ ein europäisches Datenschutzgütesiegel initiiert. EuroPriSe bescheinigt informationstechnischen Produkten und IT- Serviceleistungen die Konformität zum europäischen Recht insbesondere zu den einschlägigen EU-Datenschutzrichtlinien aber auch zu nationalen Rechtsnormen im Bereich Datenschutz und Datensicherheit. Auf die Perspektive der Betroffenen wird dabei besondere Bedeutung gelegt - sie werden in den Mittelpunkt der Betrachtungen gestellt. Die Erfüllung der sechs Datenschutz-Ziele - erstens Verfügbarkeit, zweitens Integrität, drittens Vertraulichkeit sowie viertens Transparenz, fünftens Nicht-Verkettbarkeit und sechstens Intervenierbarkeit - ist beim „vernetzten Auto“ entscheidend und wird im Rahmen der Zertifizierung überprüft.

Fairer Wettbewerb durch gleichberechtigten Datenzugang

Derjenige der den prioritären Zugang zu diesen Daten hat, hat einen klaren Wettbewerbsvorteil. Es muss sichergestellt werden, dass nicht nur die Fahrzeughersteller, sondern auch andere interessierte Marktakteure – seien es Automobil-Markenhändler, freie Werkstattbetriebe oder auch Mobilitäts- Dienstleister aller Art – gleichberechtigten Zugang zu diesen Daten erhalten. Es ist daher dringend notwendig dass von der EU-Kommission, gesetzliche Rahmenbedingungen für den Zugang zu Fahrzeugdaten geschaffen werden. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass ein fairer Wettbewerb für alle Akteure geschaffen wird, die Zugang zu Fahrzeugdaten benötigen, um dem Kunden die besten Mobilitätslösungen anbieten zu können.

Information und Aufklärung ist notwendig

Beim vernetzten Fahrzeug muss daher für alle Fuhrparkbetreiber das sensible Thema des Schutzes und der Überlassung privater Daten sowie die absolute Datenhoheit in den Focus rücken. Nur mit entsprechendem Wissen und Informationen sind die Verantwortlichen in der Lage, die Chancen aber auch die Risiken der vernetzten und effizienteren Mobilität zu erkennen. Seit Jänner dieses Jahres organisiere ich daher das neue jährliche Kongressformat „Vernetzte Mobilität“. Im Rahmen der Vienna Autoshow 2018 am 11. Jänner 2018 findet der 2. internationale Fachkongress statt. Inhaltliche Schwerpunkte werden dieses Mal die Elektromobilität, digitale Dienstleistungen und die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung sein.

Raimund Wagner ist CEO des Beratungsunternehmens Carsulting.