Windkraftindustrie : "Falsche Angaben": EU verhängt Millionenstrafe gegen General Electric

Die EU-Kommission in Brüssel hat wegen "unrichtiger Angaben" bei einer Übernahme eine Geldstrafe in Höhe von 52 Mio. Euro gegen den US-Konzern General Electric (GE) verhängt. GE habe während der Untersuchung zur geplanten Übernahme des dänischen Rotorblatt-Herstellers LM Wind irreführende Angaben gemacht, teilte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit.

Das Bußgeld sei ein Beleg dafür, "dass die Kommission es sehr ernst nimmt, wenn ein Unternehmen seine Pflicht verletzt, uns richtige Auskünfte zu erteilen.

GE hatte die geplante Übernahme von LM Wind im Jänner 2017 bei der Kommission angemeldet und erklärt, der Konzern entwickle über seine bestehende Sechs-Megawatt-Turbine hinaus keine Windkraftanlagen mit höherer Leistung für den Offshore-Einsatz. "Aufgrund von bei einem Dritten eingeholten Informationen" stellte die Kommission aber fest, dass GE potenziellen Kunden gleichzeitig eine Offshore-Windkraftanlage mit einer Leistung von zwölf Megawatt anbot.

GE nahm daraufhin die Anmeldung zurück - und meldete die Übernahme Anfang Februar erneut an - diesmal mit vollständigen Informationen. Die Kommission genehmigte den Zusammenschluss im März. Anfang Juli folgte dann allerdings die Beschwerde wegen Verletzung der Verfahrenspflichten - die unrichtigen Angaben waren laut Kommission eine "schwere Zuwiderhandlung".

Die Kommission kann deswegen eine Geldstrafe von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes verhängen. Die 52 Mio. Euro dürften "die gewünschte abschreckende Wirkung entfalten", hofft Brüssel. Im vergangenen setzte GE nach Unternehmensangaben knapp 122 Mrd. Dollar (108,6 Mrd. Euro) um. (afp/apa/red)