Österreich : Europäisches Gericht hebt Entscheidung zur Stromzonenteilung auf

Das Europäische Gericht hat eine Entscheidung der Beschwerdekammer (board of appeal) der europäischen Regulierungsbehörde ACER aus dem Jahr 2017 aufgehoben.

Diese Entscheidung passiert nach einer Nichtigkeitsklage, die aus Österreich von der Regulierungsbehörde E-Control und dem Netzbetreiber APG eingereicht wurde. Die Aufhebung erfolgte aus "formal-verfahrensrechtlichen Gründen", teilen APG und E-Control mit.

"Unmittelbar keine Auswirkung auf die derzeitige Stromzonentrennung"

"Diese Entscheidung hat unmittelbar keine Auswirkung auf die derzeitige Stromzonentrennung zwischen Deutschland und Österreich", sagte der Vorstandsdirektor der österreichischen Regulierungsbehörde E-Control, Wolfgang Urbantschitsch, zur APA.

E-Control: Acer war gar nicht zu dieser Entscheidung befugt

2017 hatten die E-Control sowie der Übertragungsnetzbetreiber Austrian Power Grid (APG) formell Beschwerde gegen die Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone mit gemeinsamen Großhandelspreisen eingelegt.

ACER hatte sich im November zuvor gegen die Stimme Österreichs für die Trennung ausgesprochen. Aus Sicht der E-Control ist aber ACER gar nicht befugt, über die Preiszonenfrage zu entscheiden.

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Dieser Einschätzung gab der EuG nun recht und hob die ACER-Entscheidung auf. "Nun muss die Zuständigkeit weiter geklärt werden", so Urbantschitsch . Der Ball liege nun bei ACER, um zu entscheiden, wie die Behörde mit der Einschätzung des EuG umgehen will. ACER hat aber auch die Möglichkeit, Berufung gegen die EuG-Entscheidung einzulegen. Dann kommt die Causa vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). (apa/red)

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