Firmenübernahmen : EU: Strengere Regeln bei Investitionen aus Übersee in Kraft

Österreich hat seit Juli strenge Regeln, wenn sich Firmen von außerhalb der EU an heimischen Unternehmen beteiligen wollen. Es gibt eine Genehmigungspflicht durch das Wirtschaftsministerium, sobald eine Beteiligung über 25 Prozent geplant ist. In sensiblen Sektoren behält sich das Ministerium in Österreich schon ab 10-prozentiger Beteiligung ein Veto vor.

Jetzt ist eine Verpflichtung zur EU-weiten Absprache bei der Investitionskontrolle dazugekommen. In der ab dieser Woche gültigen FDI-Screening-Verordnung zusätzlich zur nationalen Genehmigungspflicht ab 25-prozentiger Beteiligung ein Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission über relevante Transaktionen in Europa vorgesehen.

Ziel ist eine abgestimmte Kontrolle von ausländischen Direktinvestitionen in der gesamten EU. Die anderen EU-Staaten und die EU-Kommission haben demnach 35 Tage Zeit, zu einer geplanten Übernahme eines österreichischen Unternehmens Stellung zu nehmen. Erst danach beginnt der Fristenlauf im nationalen Genehmigungsverfahren.

Ministerin Schramböck: "Österreich darf nicht naiv sein"

"Wir wollen ausländische Investitionen nicht per se verhindern. Für Österreich sind die wirtschaftlichen Verbindungen mit dem Ausland von besonderer Bedeutung. Gleichzeitig darf Österreich aber nicht naiv sein und muss Gefahren für Sicherheit und öffentliche Ordnung vorbeugen, die von bestimmten Investitionen aus Drittstaaten in kritische Technologien und Infrastrukturen ausgehen können", so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) aus diesem Anlass.

Das österreichische Investitionskontrollgesetz (InvKG) ist am 25. Juli 2020 in Kraft getreten. Seither unterliegen alle Investitionen aus Staaten außerhalb der EU über 25 Prozent einer Genehmigungspflicht.

In besonders sensiblen Bereichen wie der Verteidigung, der Energie, der digitalen Infrastruktur (inklusive 5G), Wasser und der systemischen Datensouveränität Österreichs sowie Forschung und Entwicklung von Impfstoffen, Medikamenten, Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung gilt die Genehmigungspflicht schon ab 10-prozentiger Beteiligung.

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Österreichisches Investitionskontrollgesetz seit Juli in Kraft

Derzeit sind im Wirtschaftsministerium Verfahren aus den Bereichen Energie, Gesundheit, Sicherheits-Dienstleistungen und Datenverarbeitung offen. Die EU-weite Koordinierungspflicht gilt aber nur für Beteiligungen, die ab dem 11. Oktober beantragt werden. Die Veröffentlichung konkreter Entscheidungen auf der Homepage ist im Gesetz nicht vorgesehen. Aber es gibt einen jährlichen Tätigkeitsbericht der beispielsweise die Gesamtzahl der durchgeführten Verfahren und Angaben über die Art der Entscheidung enthält.

Darüber hinaus hat der Bericht statistische Daten zu Investitionsflüssen aus und nach Österreich sowie zu Beständen ausländischer Direktinvestitionen in Österreich und österreichischer Direktinvestitionen im Ausland zu enthalten. Der jährliche Tätigkeitsbericht wird dem Nationalrat übermittelt und auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht. Ausgenommen sind Informationen, die Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen ermöglichen. (apa/red)

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