Ukraine-Krise : EU-Sanktionen gegen Russland in Kraft getreten

Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland sind am Freitag offiziell in Kraft getreten. Die Sanktionen sollen vor allem wichtige Rüstungs- und Energieunternehmen des Landes treffen, so das Ziel der EU-Kommission.

Anleihen der drei großen Energieunternehmen Rosneft, Transneft und Gazprom Neft dürfen ab sofort nicht mehr an den Finanzmärkten der EU gehandelt werden. Das gilt auch für drei Rüstungsunternehmen: OPK Oboronprom ist der wichtigste Gesellschafter des Hubschrauberproduzenten Russian Helicopters, United Aircraft Corporation stellt Kampfflugzeuge her, und Uralvagonzavod ist der führende russische Panzerhersteller.

Dual-Use-Güter verboten

Auf einer Liste von Unternehmen, an die keine sowohl zivil als auch militärisch nutzbaren Produkte (Dual-Use-Güter) mehr geliefert werden, stehen unter anderem der Hersteller der Kalaschnikow-Sturmgewehre und Almas-Antej. Sie stellen unter anderem das Buk-Raketensystem her, mit dem die malaysische Passagiermaschine MH17 abgeschossen worden sein soll.

Zu den am Freitag im EU-Amtsblatt veröffentlichten Maßnahmen gehören auch Einreiseverbote für 24 prominente Separatistenführer in der Ostukraine und russische Politiker.

Zu ihnen gehören die Chef-Separatisten Alexander Sachartschenko, Wladimir Kononow und Miroslaw Rudenko. Der ultranationalistische russische Duma-Abgeordnete Wladimir Schirinowski ist einer von mehreren prominenten Moskauer Politikern, der nicht mehr in die EU einreisen darf und dessen Konten in der EU gesperrt werden. (APA)

Fotostrecke: Das sind die neuen Russland-Sanktionen

Die neuen EU-Sanktionen gegen Russland sind am Freitag offiziell in Kraft getreten. Die Sanktionen sollen vor allem wichtige Rüstungs- und Energieunternehmen des Landes treffen, so das Ziel der EU-Kommission.

Die großen Energie- und Rüstungsunternehmen dürfen sich ab sofort nicht mehr an den Finanzmärkten der EU Kapital besorgen. Ihre Wertpapiere mit einer Laufzeit von mehr als 30 Tagen dürfen nicht mehr gehandelt werden.

Bei den Energieunternehmen trifft dies die Ölkonzerne Rosneft und Transneft sowie Gazprom Neft, die Ölsparte des staatlich kontrollierten Energieriesen Gazprom. Bei den Rüstungsunternehmen stehen der Hubschrauberproduzent OPK Oboronprom, der Kampfflugzeughersteller United Aircraft Corporation und der Panzerhersteller Uralvagonzavod im Visier.

Bei den Rüstungsunternehmen sind folgende Firmen betroffen, an sie dürfen keine zivil-militärische Produkte aus der EU mehr geliefert werden:

JSC Sirius (Optoelektronik für zivile und militärische Zwecke)

OJSC Stankoinstrument (Maschinenbau für zivile und militärische Zwecke)

OAO JSC Chemcomposite (Materialien für zivile und militärische Zwecke)

JSC Kalashnikov (Kleinwaffen)

JSC Tula Arms Plant (Waffensysteme)

NPK Technologii Maschinostrojenija (Munition)

OAO Wysokototschnye Kompleksi (Flugabwehr- und Panzerabwehrsysteme)

OAO Almaz Antey (staatseigenes Unternehmen; Waffen, Munition, Forschung)

OAO NPO Bazalt (staatseigenes Unternehmen, Herstellung von Maschinen zur Herstellung von Waffen und Munition)

(APA)

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