Abfallwirtschaft : EU-Kartellverfahren gegen die Ara endet einvernehmlich

In dem seit knapp sechs Jahren laufenden Verfahren der EU-Kommission gegen die Altstoff Recycling Austria AG (Ara), einem Non-Profit Unternehmen im Eigentum der österreichischen Wirtschaft, ist nun eine einvernehmliche Beendigung fixiert worden.

Der Vorwurf der EU-Kommission an den Entsorger: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung in der Haushaltssammlung von Metall- und Leichtverpackungen.

Ein geerbter Streit

"Dieser Schlussstrich stellt die Bereinigung einer zehn Jahre zurückliegenden Altlast dar, die die Ara im Jahr 2008 im Zuge der Fusion mit der ARGEV Verpackungsverwertungs GmbH geerbt hatte", teilt der heimische Entsorger zu dieser Entscheidung mit.

Zentraler Streitpunkt war demnach die Frage, ob es technisch, juristisch und wirtschaftlich möglich sei, parallele Sammeleinrichtungen zur bestehenden Leicht- und Metallverpackungssammlung der Ara aufzubauen.

Diese sogenannte Duplizierung wurde bereits durch die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2013 ausdrücklich ausgeschlossen, sodass die Entscheidung für Österreich heute nur noch historische Bedeutung hat.

Ara entscheidet sich für einvernehmliche Beendigung statt

Die Ara habe sich "aus Verantwortung für Unternehmen, Kunden und MitarbeiterInnen und zum Schutz des erfolgreichen Recyclingsystems für den Kompromiss entschlossen", so der Entsorger weiter.

Nach eingehender Abwägung hat die Hauptversammlung die einvernehmliche Beendigung als wesentlich vorteilhafter für ihre Kunden und die Gesellschaft eingeschätzt als eine konfrontative Fortsetzung des Verfahrens.

Entsorger hält an seiner Rechtsansicht weiter fest

Basis dieser Entscheidung war der unvollständige Rechtsschutz, die lange Verfahrensdauer im Falle einer Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der EU Kommission vor dem Gericht der Europäischen Union und die mögliche maximale Bußgeldhöhe.

Ara hält jedoch ihre Rechtsansicht aufrecht, dass das Verhalten der ARGEV nicht ursächlich dafür war, dass Mitbewerber erst nach Inkrafttreten der AWG-Novelle in den Markt eingetreten sind. Diese Frage lässt auch die EU Kommission in ihrer Entscheidung offen.

Bußgeld von sechs Millionen Euro

Die Verfahrensbeendigung umfasst u. a. eine Geldbuße von 6,015 Millionen Euro. Das Bußgeld wird zur Gänze aus dem Konzerneigenkapital geleistet und hat keinen Einfluss auf die Ara Tarifgestaltung.

(red)