Kollektivverträge : Eisenbahner erhalten kleine Corona-Prämie und einen Prozent mehr Lohn

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Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die Eisenbahner haben die Gewerkschaft Vida und der Fachverband Schienenbahnen eine Einigung erzielt. Für das zweite Halbjahr 2020 erhalten die rund 40.000 Beschäftigten eine einmalige steuerfreie Corona-Prämie in Höhe von 250 Euro. Ab 1. Jänner 2021 werden KV- und Ist-Löhne um 1,3 Prozent, jedoch um mindestens 35 Euro erhöht.

Der KV-Abschluss gilt rückwirkend ab 1. Juli bis zum November 2021 für den gesamten Eisenbahnsektor (ÖBB, Regionalbahnen, etc.). Beide Seiten zeigten sich in Aussendungen mit der Einigung zufrieden. "Das Bahnpersonal hat im systemrelevanten Transportsektor Österreich während des Lockdowns mit am Laufen gehalten", so Vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit. Angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds beinhalte der KV-Abschluss ein durchaus herzeigbares Ergebnis.

Der Verhandlungsleiter auf Arbeitgeber-Seite, Thomas Scheiber, Fachverbandsvorsitzender der Schienenbahnen in der WKÖ, verweist ebenfalls auf die Corona-Pandemie, die sowohl Rückgänge im Personenverkehr, als auch massive Einbrüche im Schienengüterverkehr brachte. "Mit dieser Einigung haben wir einen sozial verträglichen und zukunftsfähigen Abschluss mit zusätzlicher Corona-Prämie für die Bediensteten auf den Boden gebracht", so Scheiber.

Ebenfalls um 1,3 Prozent erhöht werden ab 1. Jänner 2021 die Zulagen und Lehrlingseinkommen. Für 2020 erhalten Lehrlinge noch 150 Euro als Corona-Prämie. Sollte die Inflation im kommenden Jahr jedoch über 1,3 Prozent steigen, ist eine Nachverhandlung zwischen den Sozialpartnern vereinbart, betont Günter Blumthaler, Vorsitzender des Vida-Fachbereichs Eisenbahn. "Der Abschluss bringt Sicherheit in Krisenzeiten und stärkt die unteren Einkommensgruppen mit einer Mindesterhöhung um 35 Euro im Monat ab 2021", so der Gewerkschafter.

Verbesserungen gibt es auch im KV-Rahmenrecht. So wurde ein eigener Branchen-KV für kaufmännische Lehrlinge in den Eisenbahnunternehmen abgeschlossen. Fachverbands-Obmann Scheiber ergänzt, dass hier noch weitere Initiativen seitens der Sozialpartner geplant sind: "Wir setzen uns dafür ein, Jugendlichen nach ihrem Lehrabschluss bereits ab 19 Jahren ihren Berufswunsch im Fahrdienst zu ermöglichen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei theoretischer Ausbildung, Praxis und Einsatzgebiet, gewährleisten die optimale Sicherheit."

Weiters wurde eine sozialrechtliche Gestaltungspflicht vereinbart: Wird eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in einem eisenbahnspezifischen Beruf dienstuntauglich, bemüht sich der Arbeitgeber darum, diesen durch Umschulung im Unternehmen zu halten. Wer unverschuldet dienstuntauglich wird, könne in Zukunft darauf zählen, vom Dienstgeber nicht sofort vor die Tür gesetzt zu werden, erläutert Blumthaler. In eisenbahnspezifischen Berufen waren Frauen im Betriebsdienst aufgrund des bisher bestehenden Beschäftigungsverbots bei gemeldeter Schwangerschaft benachteiligt, weil sie dadurch vom Bezug gewisser Zulagen ausgeschlossen waren. "Im KV ist nun gewährleistet, dass in solchen Fällen mit zusätzlichen Zahlungen von rund 100 bis 150 Euro brutto mehr im Monat Einkommensgerechtigkeit hergestellt ist", so Blumthaler. (apa/red)