Energiewirtschaft : E-Control: Stromkennzeichnung soll einfacher und transparenter werden

strom energie stromleitung strommast Klimawandel energiewende erneuerbare
© APA/HELMUT FOHRINGER

Die Stromkennzeichnung in Österreich soll transparenter und für die Kunden einfacher dargestellt werden. Die Energieregulierungsbehörde E-Control hat einen Vorschlag erarbeitet, den sie mit der Branche, Ministerien und NGOs diskutiert. In Kraft treten könnte die Stromkennzeichnung neu frühesten mit Anfang 2022 für das Jahr 2021.

Ein zentraler Punkt ist, dass Lieferanten künftig verpflichtend nachweisen müssen, wie viel Strom und Herkunftsnachweise tatsächlich gemeinsam gehandelt wurden. Jeder Anbieter soll verpflichtet werden, anzugeben, welcher Anteil tatsächlich mit den gleichen Herkunftsnachweisen, woher dieser Strom kommt, belegt ist. Das mache das Ganze transparenter und nachvollziehbarer für die Kunden, sagte E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch zur APA.

Auf der Stromrechnung und auch auf dem Werbematerial soll künftig in einer ersten Stufe auf den ersten Blick in einem Bild erkennbar sein, woher der Strom kommt. Die bisher relativ komplizierte Darstellung mit Tabellen, Umweltauswirkungen etc. soll in der ersten Stufe wegfallen. Wenn sich jemand genauer informieren will, kann man sich solche Details in einer zweiten Stufe entweder online anschauen oder auch zusenden lassen.

In der ersten Stufe soll die bildliche Darstellung ohne Zahlen laut einem E-Control-Entwurf drei wesentliche Informationen enthalten: die Technologie der Stromerzeugung - erneuerbar, fossil und nuklear; Herkunftsland Österreich oder Nicht-Österreich sowie in welchem Ausmaß Strom und Herkunftsnachweise gemeinsam gehandelt wurden. Die Angabe dieses Lieferanten-Mix soll verpflichtend sein. Zusätzlich soll der Anbieter auch noch die Möglichkeit haben, dem Kunden auf der Rechnung den Produktmix darzustellen beispielsweise Ökostrom aus Oberösterreich.

Allgegenwärtige "Greenwashing" in der Kritik

Die aktuelle Stromkennzeichnung wird immer wieder kritisiert, unter anderem wegen des so genannten "Grünwaschens" durch den Kauf von Ökostromnachweisen. Der getrennte Handel von Strom und Herkunftsnachweisen ist eine EU-Vorgabe und wird weiterhin möglich ein. Das System funktioniere auch, weil es ein geschlossenes System sei und man nicht mehr Herkunftsnachweise kaufen könne als Ökostrom erzeugt werde, so Urbantschitsch. Die Stromhändler in Österreich sollen dem EU-Control-Vorschlag zufolge künftig aber verpflichtet werden, den gemeinsamen Handel auch nachzuweisen und auf der Stromrechnung zu zeigen.

Als weitere Gründe für die vorgesehenen Änderungen nannte Harald Proidl, Leiter der Abteilung Ökoenergie und Energieeffizienz in der E-Control, in einem Webinar unter anderem auch die geplante Änderung der Ökostromförderung und den starken Fokus im Regierungsprogramm auf Energie- und Klimapolitik.

Für die Änderung der Verpflichtung der Herkunftsnachweise sind gesetzliche Änderungen notwendig. Sollte dies heuer erfolgen, könnte die Neuregelung Anfang 2022 rückblickend für 2021 wirksam werden. (apa/red)