Maßnahmen gegen die Coronakrise : Diese Neuerungen bringt der Härtefallfonds in Phase 2

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Der Härtefallfonds soll Selbstständige, die von der Coronakrise besonders hart betroffen sind, bei den persönlichen Lebenshaltungskosten unterstützen. In Phase 1 gab es dafür einen einmaligen Zuschuss von 500 bzw. 1000 Euro - jeweils abhängig vom Nettoeinkommen. Mit dem Beginn der Phase 2 endete auch die Antragstellung für Phase 1. Unternehmer, die bereits in Phase 1 einen Zuschuss im Rahmen des Härtefall-Fonds erhalten haben, können für den ersten Betrachtungszeitraum von Phase 2 maximal weitere 1000 Euro bekommen.

Änderungen für Phase 2

Die Mittel für den Härtefall-Fonds wurden auf zwei Milliarden Euro verdoppelt. In der zweiten Phase sind nun auch Mehrfachversicherte berechtigt. Die Einkommensober- und -untergrenzen wurden gestrichen, damit gelten nun auch Gutverdiener, die vor der Krise mehr als 5.000 Euro brutto im Monat verdient haben, als Härtefälle, und auch die Untergrenze von rund 460 Euro monatlich gilt nicht mehr. Außerdem sind Nebeneinkünfte sind kein Ausschlusskriterium mehr, und auch Neugründer wurden nun mit einbezogen, sie erhalten einen Pauschalbetrag.

Unternehmer erhalten 80 Prozent ihres Verdienstentgangs aufgrund der Coronakrise abgedeckt - und zwar bis maximal 2000 Euro. Nebeneinkünfte werden dabei mit einberechnet. Dieser Zuschuss wird längstens dreimal gewährt. Insgesamt sind damit höchstens 6000 Euro an Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds möglich. Geringverdiener (unter der Ausgleichszulage von 966,65 Euro) erhalten 90 Prozent des Verdienstentgangs ersetzt - vorausgesetzt, sie haben keine weiteren Nebenverdienste.

Anträge können ab 20. April bis Jahresende gestellt werden. Ein Musterformular zur Vorbereitung der benötigten Unterlagen steht online bereits ab 16. April zur Verfügung. Es gibt drei Betrachtungszeiträume für den Verdienstentgang, jeder ist separat zu sehen und für jeden ist ein eigener Antrag zu stellen. Der erste Zeitraum erstreckte sich von 16. März bis 15. April, der Zeitraum 2 von 16. April bis 15. Mai und der dritte Zeitraum deckt die Zeit von 16. Mai bis 15. Juni ab. Hier könnte es aber Änderungen geben

Welche Erleichterungen könnten noch kommen?

Der Kreis der Anspruchsberechtigten könnte nun nochmals erweitert, das System weniger kompliziert werden. Verhandlungen sind angelaufen. In der Wirtschaftskammer wurde dabei auf APA-Anfrage bestätigt, dass eines der Themen eine flexiblere Handhabung beim so genannten Betrachtungszeitraum sein kann.

Damit wäre Einpersonenunternehmen geholfen, die beispielsweise im März und April noch Einkommen hatten, aber wüssten, dass wegen der Coronakrise in den Monaten darauf die Einkünfte ausbleiben. Wer nämlich zum Krisenbeginn März/April noch Einkünfte hatte, gilt jetzt nicht als förderberechtigt.

Als Härtefall gilt, wenn durch die Maßnahmen im Kampf gegen Covid-19 die laufenden Kosten nicht mehr gestemmt werden können, ein (überwiegendes) behördliches Betretungsverbot bestand oder im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mindestens 50 Prozent des Umsatzes weg sind.

Aktuell war laut geltender Richtlinie für die Berechnung der Zuschüsse, wie oben angegeben, für den Betrachtungszeitraum 16.3. bis 15.4. 2020 der Umsatz dem des Monats März 2019 oder einem Drittel des Umsatzes des ersten Quartals 2019 gegenüber zu stellen. Spiegelgleich gilt dies für die beiden weiteren Betrachtungszeiträume 16.4. bis 15.5. sowie 16.5. bis 15.6.

Für Newcomer unter den Kleinstunternehmern wiederum ist bisher die Voraussetzung einer positiven Bilanz ein Problem. Wer 2019 im ersten Jahr des Bestehens viel in den Start investiert hat und deshalb Verlust machte, ist von der staatlichen Förderung nicht erfasst. Das soll sich auf Wunsch der Wirtschaft ebenfalls ändern.

Wie wird der Verdienstentgang berechnet?

Die Berechnung erfolgt automatisiert. Der Förderungswerber muss für den jeweiligen Betrachtungszeitraum nur die tatsächlichen Betriebseinnahmen in diesem Zeitraum und - sofern vorhanden - Netto-Nebeneinkünfte angeben. Alle anderen Werte werden über eine Schnittstelle zu Finanz-Online automatisch bezogen bzw. berechnet. Nebenverdienste und weitere Einkünfte werden auf die maximale Zuschusssumme von 2000 Euro pro Betrachtungszeitraum angerechnet.

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WKO-Chef Kopf reagiert auf Vorwürfe

Nachdem Bedenken von Unternehmern zuzm Umgang mit sensiblen Daten laut wurden, nahm der Generalsekretär der Wirtschaftskammer, Karlheinz Kopf, dazu Stellung. Die Prüfung der Anträge sei automatisiert. Sie erfolge "über eine automatisierte Schnittstelle zum Steuerakt", so Kopf am Montag im Ö1-Morgenjournal. "Da schaut kein Mitarbeiter physisch hinein."

Hineineinschauen sei, so Kopf, bei 144.000 Anträgen in der ersten Phase und vermutlich deutlich mehr Anträgen in der zweiten Phase auch kaum möglich. "Was soll daran schon besonders spannend sein." Außerdem seien auch die WKÖ-Mitarbeiter "zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet, Datenschutz wird auch bei uns sehr hoch gehalten. Da braucht sich niemand Gedanken zu machen."

Kritik mangelnder Beratung und unterschiedlicher Behandlung von Antragstellern wies Kopf zurück. "Ich kann mir das nicht vorstellen", sagte er. "Es wurden sicher keine Unterschiede gemacht zwischen Kammermitgliedern und Nichtmitgliedern". Auch Steuerberater hätten Auskunft erhalten. Darüber hinaus wunderten ihn Berichte über eine zu langsame Auszahlung der Mittel "sehr". In der Regel sei das Geld innerhalb von 24 Stunden bzw. maximal 48 Stunden unterwegs. (apa/red)

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