Analyse : Die Stiftungsurkunde der B&C: Zentrale Fragen

Wer ist bei der B&C Stiftung Begünstigter?

Begünstigte der B&C-Privatstiftung sind laut Artikel VI der Urkunde die Aktionäre der Bayrischen Hypo- und Vereinsbank, also die 100-Prozent-Tochter der italienischen UniCredit. Allerdings steht diesen Begünstigten „kein Rechtsanspruch auf Zuwendungen durch die Privatstiftung zu“. Das bedeutet: Um Begünstigter zu werden, muss man sich zum Aktionär der UniCredit-Tochter HVB machen. Allerdings erwirbt man dadurch wohl keinen klagbaren Anspruch auf Zuwendungen, auf die der bisherige Begünstigte verzichtet hat.

Kann die Stiftungsurkunde geändert werden?

Ein Änderungsrecht durch den Stifter muss in der Stiftungsurkunde ausdrücklich festgeschrieben sein. In der B&C-Stiftungsurkunde ist das Änderungsrecht „nach Eintragung der Privatstiftung in das Firmenbuch“ explizit ausgeschlossen. Die Stiftungsurkunde kann daher nicht mehr geändert werden und die Stiftung ist „versteinert“. In ganz seltenen Fällen kann auf das subsidiäre Änderungsrecht des Stiftungsvorstandes zurückgegriffen werden. Dieses Recht greift aber nur „bei geänderten Verhältnissen“ und „unter Wahrung des Stiftungszweckes“. Die Rechtsprechung ist in diesem Zusammenhang sehr restriktiv.

Kann der B&C-Stiftungsvorstand abgelöst werden?

Nur das Firmenbuchgericht kann laut B&C-Stiftungsurkunde auf Antrag von mindestens einem anderen Vorstandsmitglied einen Stiftungsvorstand abberufen. Dabei muss ein wichtiger Grund genannt werden (grobe Pflichtverletzung, Krankheit, etc.). Die B&C-Urkunde nennt auch „erhebliche Gründe, die auf Antrag sämtlicher übriger Vorstandsmitglieder“ vom Gericht geprüft werden müssen. Laut Privatstiftungsgesetz kann das Firmenbuchgericht aber auch von Amts wegen oder aber auf Antrag bestimmter Stiftungsbeteiligter, wie etwa von Begünstigten, Mitglieder des Stiftungsvorstandes abberufen – bei Anführung schwerer Gründe.

* Für diese Bewertung wurde die Rechtsmeinung der Juristen Martin Melzer der Wiener Sozietät Müller & Partner Rechtsanwälte und Wolfgang Schmid der Wiener Steuerberatungskanzlei Artus eingeholt.