Autoindustrie : Defeat Devices: Daimler droht ein Musterverfahren wie bei VW

Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Dieselautos droht nach Volkswagen auch dem Autobauer Daimler ein Musterverfahren von Anlegern.

Das Landgericht Stuttgart erklärte einen entsprechenden Antrag der Kanzlei Tilp für zulässig, bestätigte ein Gerichtssprecher. Nach Angaben der Kanzlei ist dies der "zentrale erforderliche Schritt" auf dem Weg zu einem Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.

Geldgeber wollen Geld sehen

Tilp wirft Daimler vor, Anleger zu spät über die Risiken der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen informiert zu haben und pocht deshalb auf Schadenersatz für Investoren. Daimler erklärte, der Konzern halte die Klage für unbegründet. Der Autobauer werde sich "mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzten", kündigte ein Sprecher an.

Das Verfahren vor dem OLG Stuttgart würde nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) stattfinden, das einer Vielzahl von Anlegern die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtern soll. Dabei werden die Klagen der Aktionäre gebündelt, das Verfahren soll dann zu einer bindenden Entscheidung für alle Kläger führen.

Ähnliches Verfahren gegen die VW-Holding Porsche SE

Ein solches KapMuG-Verfahren findet seit vergangenem September vor dem OLG Braunschweig gegen Volkswagen und den Mutterkonzern des Wolfsburger Autobauers, die Porsche SE, statt.

Daimler musste in diesem Jahr wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen mehrere Diesel-Modelle zurückrufen. In Deutschland waren davon 238.000 Fahrzeuge betroffen, europaweit 774.000 Autos. (afp/apa/red)