Metaller-KV : Das sagt die Industriellenvereinigung: Politik aus KV-Verhandlungen weglassen

Die Industriellenvereinigung (IV) hat die Gewerkschaft am Freitag nach der gescheiterten fünften Runde im Metaller-KV dazu aufgefordert, zu "mehr Sachlichkeit zurückzukehren". Die Tages- und Parteipolitik gehöre aus den KV-Verhandlungen draußen gelassen, meint Generalsekretär Christoph Neumayer. Allerdings hat die Gewerkschaft zuvor betont, dass es sich nicht um ein politisches Vorgehen handele.

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"Die Arbeitnehmervertreter, die die KV-Verhandlungen ostentativ und entgegen ihrer Beteuerungen abgebrochen haben, sind gefordert, gesamtpolitische Verantwortung für die positive Entwicklung des Arbeits- und Wirtschaftsstandortes - und damit für die tatsächlichen Interessen der Beschäftigten in diesem Land - zu übernehmen", forderte Neumayer.

Argument der Industrievertreter: Heimische Arbeitsplätze gefährdet

Machtpolitisch begründete Drohgebärden und parteipolitisch motivierte Streiks seien in einer sensiblen Situation wie dieser der falsche Weg. "Streiks verursachen kurz- und langfristige volkswirtschaftliche Schäden, wie 30 - 50 Millionen Euro pro Streiktag in der Metalltechnischen Industrie, und gefährden in weiterer Folge hochwertige Arbeitsplätze in Österreich", so der Industriellenvertreter. Da von Anfang an mit Streik gedroht worden sei, liege der Schluss nahe, dass es die Arbeitnehmervertreter von Anfang an auf eine Eskalation abgesehen hätten, glaubt Neumayer.

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"Die Teilnahme an sogenannten Kampfmaßnahmen wie Streiks hat freiwillig zu passieren und kann von keiner Seite erzwungen werden", erklärte indes Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG.

Streikende Arbeitnehmer hätten generell keinen Entgeltfortzahlungsanspruch. Dieser bestehe aber, wenn der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber ausdrücklich erkläre, arbeitsbereit zu sein. "Nur wenn dieser Arbeitnehmer den Streik etwa mitverursacht hat oder an den Vorbereitungen beteiligt war, besteht trotz Erklärung kein Entgeltanspruch", so Loinger. Unternehmen die bestreikt werden, könnten theoretisch von den Streikorganisatoren Schadenersatz verlangen. (apa/red)