Hilfsgelder : Biomasse: Ohne Geld vom Staat passiert wenig

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Der Staat unterstützt die Produktion von Strom aus Biomasse mit Steuermitteln. Laufen die Hilfsgelder aus Steuermitteln aus, würde auch die Produktion stark zurückgehen, wie die Grafik unten zeigt.

137 Kraftwerke erhalten derzeit Förderungen. Bei einigen von ihnen läuft die Förderung aber aus bzw. ist sie bereits ausgelaufen.

Während die Regierung an einer grundlegenden Neufassung der Ökostromförderung arbeitet, die 2020 kommen soll, will sie mit einer Übergangsregelung diese Kraftwerke in Betrieb halten.

Die Förderung von Biomasse-Kraftwerken (wie auch von Windrädern und Photovoltaik-Anlagen) läuft über einen garantierten Strompreis, der über dem Marktpreis für Strom liegt. Er wird aber nur 13 Jahre lang bezahlt. Danach sollten die Kraftwerke am Markt konkurrenzfähig sein.

Bei 47 Biomasse-Kraftwerken läuft diese Frist zwischen 2017 und 2019 aus. Um sie in Betrieb zu halten, hat die Bundesregierung für drei Jahre 140 Mio. Euro vorgesehen.

Um die Bestimmung zu beschließen, sind im Nationalrat und im Bundesrat jeweils Zwei-Drittel-Mehrheiten nötig. Im Nationalrat haben dies ÖVP, FPÖ und NEOS beschlossen. Im Bundesrat hat aber die SPÖ mehr als ein Drittel der Stimmen, sie kann den Beschluss daher blockieren und hat auch angekündigt, das zu tun.

Die heiß umstrittene Übergangsregelung sieht auch andere Punkte als die Förderung von Biomassekraftwerken vor. So soll eine Kostenbefreiung für sozial schwache Menschen kommen. Bisher galt folgende Regelung: Wer von der GIS befreit ist, konnte auch um Reduzierung des Beitrags zur Ökostromförderung auf 20 Euro im Jahr ansuchen.

Nun soll eine vollständige Befreiung direkt auf dem Antrag zur GIS-Befreiung angekreuzt werden können. Im Vorjahr zahlte ein durchschnittlicher Haushalt in Österreich mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) rund 90 Euro für die Förderung von grünem Strom. (apa/red)