Österreich : Antrag auf Fixkostenzuschuss jetzt möglich - bis zu 90 Millionen Euro

Euro-Scheine
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Ab dieser Woche können Unternehmen beim Finanzamt auch einen Fixkostenzuschuss beantragen. Dieser kann bis zu 75 Prozent oder bis zu 90 Millionen Euro schwer werden. Durch letzte Änderungen werden nun auch die Kleinsten mitgenommen. Zahlungen aus dem Härtefallfonds werden nicht gegengerechnet. Um etwas zu bekommen, muss der Umsatzausfall zumindest 40 Prozent betragen.

Der Fixkostenzuschuss in der Coronakrise kann nun auch schon ab 500 Euro Zuschuss binnen drei Monaten beantragt werden. Ursprünglich war ein Zuschuss erst ab 2.000 Euro binnen drei Monaten vorgesehen.

Minister Blümel: "Größte Förderung in der Geschichte Österreichs"

Der Fixkostenzuschuss war diese Woche auch Thema im Ministerrat der Bundesregierung aus ÖVP und Grünen. "Um auch auf die Unternehmensstruktur in vielen Branchen in Österreich Rücksicht zu nehmen, wurden die Kriterien für ein gesundes Unternehmen neugestaltet und für kleine Unternehmen die Voraussetzungen vereinfacht", hieß es aus dem Finanzministerium von Gernot Blümel (ÖVP) gegenüber der APA. "Mit dem Fixkostenzuschuss starten wir die größte Förderung in der Geschichte Österreichs. Der Staat ersetzt für maximal drei Monate bis zu 75 Prozent der Fixkosten." Die SPÖ hatte vorige Woche Kritik an der ursprünglich geplanten 2.000-Euro-Schwelle geübt.

Nach anteiliger Höhe des Umsatzausfalles gestaffelt

Der Fixkostenzuschuss ist nach der anteiligen Höhe des Umsatzausfalles gestaffelt. 25 Prozent Zuschuss gibt es bei einem Umsatzausfall von 40 bis 60 Prozent; 50 Prozent Fixkostenzuschuss bei einem Umsatzausfall von über 60 bis 80 Prozent und 75 Prozent bei einem 80-prozentigen bis totalen Umsatzausfall. In der ersten Tranche bis spätestens 18. August werden bis zu 50 Prozent des Fixkostenzuschusses ausbezahlt - innerhalb von zehn Tagen, wie es heißt.

Beläuft sich der Zuschuss auf nicht mehr als 12.000 Euro, so reichen Eigenangaben des Unternehmers gegenüber dem Finanzamt. Geht es um mehr Geld, so ist ein Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftsprüfer beizuziehen.

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Einreichung bis Ende August

Der Antrag auf einen Fixkostenzuschuss kann spätestens bis 31. August 2021 über FinanzOnline eingereicht werden. Ein erster Vorschuss auf den Gesamtzuschuss wird bereits ab Ende Mai/Anfang Juni ausbezahlt. Der Vorschuss von bis zu 50 Prozent des voraussichtlichen Fixkostenzuschusses kann ab 20. Mai beantragt werden (Auszahlung Ende Mai/Anfang Juni). Die zweite Tranche kann ab 19. August beantragt werden, die Dritte ab 19. November.

Unter Fixkosten fallen Geschäftsraummieten und Pacht, betriebliche Versicherungsprämien, Zinsaufwendungen, Finanzierungskostenanteil für Leasingraten, Aufwendungen für sonstige betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen, die nicht das Personal betreffen, betriebliche Lizenzgebühren, Zahlungen für Strom, Gas, Telekommunikation und Personalkosten, die für die Bearbeitung von Stornierungen anfallen. Dazu kommen Wertverluste bei verderblichen/saisonalen Waren, sofern diese aufgrund der Covid-Krise mindestens die Hälfte ihres Wertes verlieren. (apa/red)

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