Maschinenbau : Abgang von der Börse: Etappensieg für Wasseraufbereiter BWT

Der oberösterreichische Wasseraufbereiter BWT war mit seinem Begehr auf Verschmelzung mit der 100-prozentigen Tochtergesellschaft BWT Holding AG und dem damit verbundenen Delisting der Gesellschaft beim Oberlandesgericht Linz erfolgreich, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

"Da das Firmenbuchverfahren zur Eintragung der Verschmelzung bis zur rechtskräftigen Erledigung der Anfechtungsklagen unterbrochen wurde, ist aus heutiger Sicht der Gesellschaft davon auszugehen, dass es bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist - sohin bis Mitte September - zu keiner Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch und damit auch nicht zu einem Delisting kommt. Es ist auch nicht auszuschließen, dass es einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf" teilte die BWT dazu in einer Aussendung mit.

In erster Instanz war die BWT im Streit mit Kleinaktionären beim Landesgericht Wels noch gescheitert. Ein Börsenrückzug ohne gleichzeitiges Barabfindungsangebot sei nicht zulässig, hieß es damals. (apa/red)