Stromnetze : 380-kV-Salzburgleitung: Wirbel um mögliche Befangenheit des Richters

Nachdem Gegner der in Salzburg geplanten 380-kV-Leitung eine Beschwerde gegen eine Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) beim Verfassungsgerichtshof eingebracht haben, herrscht Aufregung um eine mögliche Befangenheit eines Richters. Medienberichten zufolge ist der zuständige Verfassungsrichter Aufsichtsrat der Wiener Stadtwerke, die indirekt auch am Verbund beteiligt seien.

Bauherr der umstrittenen Hochspannungsleitung ist die Austrian Power Grid (APG), die eine 100-prozentige Tochter des heimischen Stromkonzerns Verbund ist. Rechtsanwalt Wolfgang List, Vertreter von Salzburger Bürgerinitiativen, Gemeinden und Grundeigentümern, welche die Entscheidung des BVwG bekämpfen, wonach die Freileitung gebaut werden darf, hat laut den "Salzburger Nachrichten“ den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in zwei Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass "möglicherweise ein Interessenskonflikt" des zuständigen Referenten bestehe und auch nur der Anschein einer Befangenheit zu vermeiden sei. Der VfGH wurde ersucht, gegebenenfalls ein anderes Mitglied mit dem Akt zu betrauen.

Der VfGH prüft nun, ob eine Befangenheit vorliegt. Neos-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn nahm zu der Causa Stellung. "Wenn es sich bewahrheiten sollte und der zuständige Richter einen Posten in der E-Wirtschaft hat, liegt eine Befangenheit in der Sache klar auf der Hand", erklärte er in einer Aussendung. Das Höchstgericht dürfe keinesfalls auch nur den geringsten Anschein einer Befangenheit haben. "Das wäre ein fatales Zeichen sowohl was den Umgang mit Bürgerinitiativen angeht, als auch für die Unabhängigkeit der Justiz und des Höchstgerichts." (apa/red)